SUVA-Unfall online melden: Portal, Formulardaten und Arztzeugnis

Leitfaden7 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Berufsunfälle werden über das SUVA-Online-Portal (online.suva.ch) gemeldet — das Formular ist in 10 Minuten ausgefüllt und sofort übermittelt. Die gesetzliche Meldefrist beträgt drei Tage ab Kenntnis des Unfalls (UVG Art. 45 Abs. 1). Wer die Frist versäumt oder unvollständige Angaben einreicht, riskiert Verzögerungen bei der Leistungsabwicklung und im schlimmsten Fall eine Leistungskürzung für die verunfallte Person.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Die Online-Meldung erfolgt über das Portal online.suva.ch und ersetzt das Papierformular vollständig.
2.Arbeitgeber müssen Berufsunfälle innert drei Tagen nach Kenntnis melden (UVG Art. 45 Abs. 1).
3.Für die Meldung benötigen Sie die SUVA-Kundennummer, die AHV-Nummer der verunfallten Person, Unfalldetails und ein Arztzeugnis.
4.Nach dem Absenden erhalten Sie eine digitale Bestätigung, die als Nachweis der fristgerechten Meldung dient.

01.Vorbereitung: Zugangsdaten und Unterlagen bereithalten

Bevor Sie die Online-Meldung starten, sollten alle notwendigen Informationen griffbereit sein. So vermeiden Sie Unterbrüche im Formular und stellen sicher, dass die Meldung beim ersten Durchgang vollständig ist. Den Zugang zum Portal erhalten Sie über online.suva.ch mit Ihrer SUVA-Kundennummer und dem zugehörigen Passwort.

  • SUVA-Kundennummer und Login: Die Kundennummer finden Sie auf Ihrer SUVA-Prämienrechnung oder im bestehenden Portal-Konto. Falls Sie noch keinen Zugang haben, können Sie diesen direkt auf online.suva.ch beantragen.
  • AHV-Nummer der verunfallten Person: Die 13-stellige AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx) ist zwingend erforderlich. Sie finden diese auf dem Versicherungsausweis oder der Lohnabrechnung.
  • Unfalldetails: Datum, Uhrzeit, genauer Unfallort, Hergang des Unfalls und Art der Verletzung. Befragen Sie die verunfallte Person und allfällige Zeugen möglichst zeitnah.
  • Arztzeugnis (Erstzeugnis): Das ärztliche Erstzeugnis mit Diagnose und voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeit. Liegt es noch nicht vor, kann es nachgereicht werden — die Meldung sollte trotzdem fristgerecht erfolgen.
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis: Beschäftigungsgrad, Lohn und Eintrittsdatum der verunfallten Person. Diese Daten benötigt die SUVA für die Berechnung des Taggeldes (80 % des versicherten Lohns ab dem 3. Ausfalltag).
Wichtigste Punkte:
Alle Unterlagen vor dem Start der Online-Meldung bereitlegen spart Zeit und verhindert Fehler.
Die AHV-Nummer und die SUVA-Kundennummer sind Pflichtfelder im Formular.
Das Arztzeugnis kann nachgereicht werden, die Unfallmeldung selbst muss aber innert drei Tagen erfolgen.

02.SUVA-Unfall online melden: Schritt für Schritt

Die folgenden fünf Schritte führen Sie durch die vollständige Online-Meldung eines Berufsunfalls auf dem SUVA-Portal. Rechnen Sie mit rund 10 Minuten Bearbeitungszeit, sofern alle Unterlagen bereitliegen.

Schritt 1: Auf online.suva.ch einloggen

Öffnen Sie online.suva.ch in Ihrem Browser und melden Sie sich mit Ihrer SUVA-Kundennummer und Ihrem Passwort an. Falls Sie erstmals auf das Portal zugreifen, müssen Sie zunächst ein Konto erstellen. Die Registrierung erfordert Ihre Kundennummer, eine gültige E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Achten Sie darauf, dass die Person, die sich einloggt, im Betrieb berechtigt ist, Unfallmeldungen einzureichen. In grösseren Betrieben kann die Berechtigung über die Benutzerverwaltung im Portal an mehrere Personen vergeben werden.

Wichtigste Punkte:
Der Zugang erfolgt über online.suva.ch mit Kundennummer und Passwort.
Erstmalige Nutzer müssen sich zuerst registrieren — planen Sie dafür zusätzliche Zeit ein.

Schritt 2: Funktion «Unfall melden» auswählen

Nach dem Login gelangen Sie zur Übersichtsseite des Portals. Wählen Sie dort die Funktion «Unfall melden». Das Portal unterscheidet zwischen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU). Wählen Sie den korrekten Unfalltyp, da dies die Zuordnung zur richtigen Versicherungsdeckung bestimmt.

UnfalltypDefinitionBeispiel
Berufsunfall (BU)Unfall während der Arbeitszeit oder bei einer betrieblichen TätigkeitSturz von einer Leiter auf der Baustelle
Nichtberufsunfall (NBU)Unfall in der Freizeit (nur bei Vollzeitbeschäftigung ab 8h/Woche versichert)Skiunfall am Wochenende
WegunfallUnfall auf dem direkten Arbeitsweg — gilt als BerufsunfallVelounfall auf dem Weg zur Arbeit

Unfalltyp korrekt zuordnen

Eine falsche Zuordnung (z. B. BU statt NBU) führt zu Rückfragen der SUVA und verzögert die Leistungsabwicklung. Im Zweifelsfall gilt: Wegunfälle werden als Berufsunfall gemeldet.

Wichtigste Punkte:
Berufsunfall, Nichtberufsunfall und Wegunfall müssen korrekt unterschieden werden.
Wegunfälle zählen rechtlich als Berufsunfälle und werden entsprechend gemeldet.
Eine falsche Typzuordnung verzögert die Leistungsabwicklung.

Schritt 3: Formularfelder vollständig ausfüllen

Das Online-Formular führt Sie durch mehrere Abschnitte. Füllen Sie alle Pflichtfelder sorgfältig aus. Die SUVA prüft die Angaben maschinell — unvollständige Meldungen werden zur Nachbearbeitung zurückgewiesen.

  • Personalien der verunfallten Person: Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Adresse und Kontaktdaten.
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis: Eintrittsdatum, Beschäftigungsgrad, Beruf, Lohn (Jahresbruttolohn bis maximal CHF 148 200 versichert).
  • Unfallhergang: Datum, Uhrzeit, genauer Ort, detaillierte Beschreibung des Hergangs. Formulieren Sie den Hergang sachlich und chronologisch — vermeiden Sie Schuldzuweisungen.
  • Verletzung und Behandlung: Art der Verletzung, betroffene Körperteile, Name und Adresse des behandelnden Arztes oder Spitals.
  • Arbeitsunfähigkeit: Angabe, ob und seit wann eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Die SUVA zahlt ab dem 3. Ausfalltag ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohns.

Speichern Sie den Zwischenstand regelmässig, falls das Portal eine Zwischenspeicherung anbietet. So gehen bei einem Verbindungsunterbruch keine Daten verloren.

Wichtigste Punkte:
Alle Pflichtfelder müssen ausgefüllt sein, damit die Meldung akzeptiert wird.
Der Unfallhergang ist sachlich und chronologisch zu beschreiben.
Der maximal versicherte Jahreslohn beträgt CHF 148 200 (Stand 2026).

Schritt 4: Arztzeugnis und weitere Dokumente hochladen

Im letzten Abschnitt des Formulars können Sie Dokumente als PDF oder Bilddatei hochladen. Das wichtigste Dokument ist das ärztliche Erstzeugnis (Unfallschein). Es enthält die Diagnose, den Grad der Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer.

  • Arztzeugnis: Scannen oder fotografieren Sie das Erstzeugnis in lesbarer Qualität. Akzeptierte Formate sind in der Regel PDF, JPG und PNG.
  • Weitere Unterlagen: Falls vorhanden: Polizeirapport (bei Wegunfällen), Fotos der Unfallstelle oder Zeugenaussagen. Diese sind nicht zwingend, beschleunigen aber die Fallbearbeitung.

Falls das Arztzeugnis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorliegt, reichen Sie die Meldung trotzdem fristgerecht ein. Das Zeugnis kann nachträglich über das Portal hochgeladen oder per Post nachgereicht werden. Die Meldefrist von drei Tagen (UVG Art. 45) bezieht sich auf die Unfallmeldung, nicht auf das Arztzeugnis.

Wichtigste Punkte:
Das Arztzeugnis ist das wichtigste Begleitdokument, kann aber nachgereicht werden.
Die Meldefrist von drei Tagen gilt für die Unfallmeldung selbst, nicht für das Arztzeugnis.
Dokumente in lesbarer Qualität als PDF oder Bilddatei hochladen.

Schritt 5: Meldung absenden und Bestätigung archivieren

Prüfen Sie vor dem Absenden alle Angaben nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Achten Sie insbesondere auf die korrekte AHV-Nummer, den Unfalltyp (BU/NBU) und das Unfalldatum. Klicken Sie anschliessend auf «Absenden».

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung mit einer Schadennummer. Diese Nummer ist Ihre Referenz für alle weiteren Kontakte mit der SUVA zu diesem Fall. Speichern Sie die Bestätigung als PDF und legen Sie eine Kopie in der Personalakte der verunfallten Person ab. Die Bestätigung dient als Nachweis, dass Sie die Meldefrist gemäss UVG Art. 45 eingehalten haben.

Die SUVA bearbeitet die Meldung in der Regel innert weniger Arbeitstage. Bei Rückfragen kontaktiert die zuständige Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter den Betrieb direkt. Halten Sie daher die Kontaktdaten der meldenden Person aktuell.

Wichtigste Punkte:
Vor dem Absenden alle Angaben — insbesondere AHV-Nummer und Unfalltyp — nochmals prüfen.
Die Bestätigung mit Schadennummer als PDF speichern und in der Personalakte ablegen.
Die Bestätigung ist der Nachweis für die fristgerechte Meldung gemäss UVG Art. 45.
#AufgabeVerantwortlich
1Auf online.suva.ch einloggenHR / Vorgesetzte
2«Unfall melden» wählen und Unfalltyp bestimmenHR / Vorgesetzte
3Formularfelder vollständig ausfüllenHR / Vorgesetzte
4Arztzeugnis und Dokumente hochladenHR / Vorgesetzte
5Meldung absenden und Bestätigung archivierenHR / Vorgesetzte

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Unvollständige Angaben im Formular

Fehlende Pflichtfelder — etwa eine falsche oder fehlende AHV-Nummer — führen dazu, dass die SUVA die Meldung zur Nachbearbeitung zurückweist. Das verzögert die Leistungsabwicklung und das Taggeld für die verunfallte Person. Prüfen Sie alle Felder vor dem Absenden systematisch.

Fehler 2: Kein Arztzeugnis eingereicht

Ohne Arztzeugnis kann die SUVA die Arbeitsunfähigkeit nicht beurteilen und keine Taggeldleistungen auslösen. Reichen Sie das Zeugnis so rasch wie möglich nach, auch wenn die Unfallmeldung bereits abgeschickt wurde. Die Meldung selbst darf nicht wegen eines fehlenden Zeugnisses aufgeschoben werden.

Fehler 3: Falscher Unfalltyp gewählt (BU statt NBU oder umgekehrt)

Die Verwechslung von Berufsunfall und Nichtberufsunfall führt zu einer falschen Prämienbelastung und Rückfragen der SUVA. Wegunfälle werden häufig fälschlicherweise als NBU gemeldet, obwohl sie rechtlich als Berufsunfälle gelten. Klären Sie den Unfallhergang vor der Meldung genau ab.

Fehler 4: Meldefrist von drei Tagen überschritten

UVG Art. 45 Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber, den Unfall innert drei Tagen nach Kenntnis zu melden. Verspätete Meldungen können zu Leistungskürzungen führen und belasten das Vertrauensverhältnis zur SUVA. Richten Sie einen internen Prozess ein, damit Unfälle sofort an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Fehler 5: Bestätigung nicht archiviert

Die Sendebestätigung mit Schadennummer ist der einzige Nachweis für die fristgerechte Meldung. Geht sie verloren, kann der Betrieb bei einer späteren Prüfung nicht belegen, wann die Meldung erfolgt ist. Speichern Sie die Bestätigung als PDF und legen Sie eine Kopie in der Personalakte ab.

04.Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, einen Unfall bei der SUVA online zu melden?

Der Arbeitgeber muss den Unfall innert drei Tagen nach Kenntnis melden (UVG Art. 45 Abs. 1). Die Frist beginnt, sobald der Betrieb vom Unfall erfährt — nicht erst, wenn das Arztzeugnis vorliegt. Melden Sie den Unfall daher sofort und reichen Sie fehlende Dokumente nach.

Kann ich einen Unfall bei der SUVA auch ohne Arztzeugnis melden?

Ja, die Unfallmeldung kann ohne Arztzeugnis eingereicht werden. Das Zeugnis lässt sich nachträglich über das Portal hochladen oder per Post nachreichen. Wichtig ist, dass die Meldung selbst fristgerecht erfolgt.

Was passiert, wenn ich den falschen Unfalltyp (BU/NBU) auswähle?

Die SUVA wird den Fall prüfen und bei einer Fehlzuordnung Rückfragen stellen. Die Korrektur ist möglich, verzögert aber die Leistungsabwicklung. Im Zweifelsfall hilft ein kurzer Anruf bei der SUVA vor der Meldung.

Brauche ich für das SUVA-Online-Portal einen speziellen Zugang?

Sie benötigen Ihre SUVA-Kundennummer und ein Passwort für online.suva.ch. Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich direkt auf dem Portal registrieren. Die Kundennummer finden Sie auf Ihrer SUVA-Prämienrechnung.

Gilt ein Wegunfall als Berufsunfall oder Nichtberufsunfall?

Ein Unfall auf dem direkten Arbeitsweg gilt rechtlich als Berufsunfall und wird entsprechend als BU gemeldet. Das betrifft den Hin- und Rückweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Umwege aus privaten Gründen können die Zuordnung ändern.

Ab wann zahlt die SUVA Taggeld bei einem Berufsunfall?

Die SUVA zahlt ab dem dritten Ausfalltag ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohns (maximal CHF 148 200 pro Jahr). Die ersten zwei Ausfalltage trägt der Arbeitgeber gemäss OR Art. 324a bzw. gemäss Arbeitsvertrag oder GAV.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Die Online-Meldung eines Berufsunfalls erfolgt über das Portal online.suva.ch und dauert rund 10 Minuten.
2.Die gesetzliche Meldefrist beträgt drei Tage ab Kenntnis des Unfalls (UVG Art. 45 Abs. 1).
3.Vor der Meldung sollten SUVA-Kundennummer, AHV-Nummer, Unfalldetails und Arztzeugnis bereitliegen.
4.Der Unfalltyp (Berufsunfall, Nichtberufsunfall, Wegunfall) muss korrekt zugeordnet werden — Wegunfälle gelten als Berufsunfälle.
5.Das Arztzeugnis kann nachgereicht werden, die Unfallmeldung selbst muss aber fristgerecht eingereicht werden.
6.Die Sendebestätigung mit Schadennummer ist als PDF zu speichern und in der Personalakte abzulegen.
7.Die SUVA zahlt ab dem 3. Ausfalltag ein Taggeld von 80 % des versicherten Lohns (max. CHF 148 200/Jahr).
8.Unvollständige Angaben oder ein falscher Unfalltyp verzögern die Leistungsabwicklung erheblich.

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