SUVA-Unfallmeldungsformular korrekt ausfüllen: Pflichtfelder, Hergang und Arztangaben

Leitfaden8 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Das SUVA-Unfallmeldungsformular fragt Unfallhergang, Verletzungsart, Behandlung und Versicherungsdaten ab — vollständige Angaben verhindern Rückfragen. Fehlerhafte oder lückenhafte Formulare sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei der Leistungsabwicklung durch die SUVA. Wer die Pflichtfelder kennt und den Hergang präzise beschreibt, spart Zeit und stellt sicher, dass die verunfallte Person rasch Taggeld und Heilungskosten erhält.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Das SUVA-Unfallmeldungsformular enthält Pflichtfelder zu Personalien, Unfallhergang, Verletzungsart, behandelndem Arzt und voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeit.
2.Unvollständige oder ungenaue Angaben führen zu Rückfragen der SUVA und verzögern die Leistungsauszahlung an die verunfallte Person.
3.Der Arbeitgeber muss zwischen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU) unterscheiden, da unterschiedliche Versicherungsträger zuständig sein können.
4.Jede Unfallmeldung muss die AHV-Nummer der verunfallten Person sowie das exakte Unfalldatum und den Unfallort enthalten.
5.Ein ärztliches Zeugnis mit Angabe der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit gehört zwingend zur vollständigen Meldung.

01.Pflichtfelder im Überblick

Das SUVA-Unfallmeldungsformular ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Jeder Abschnitt enthält Pflichtfelder, die vollständig und korrekt ausgefüllt sein müssen, damit die SUVA den Fall ohne Rückfragen bearbeiten kann. Fehlende Angaben in auch nur einem Pflichtfeld können die gesamte Fallbearbeitung blockieren.

AbschnittPflichtfeldHinweis
PersonalienAHV-Nummer (13-stellig)Format 756.XXXX.XXXX.XX — ohne AHV-Nr. kann die SUVA den Fall nicht zuordnen
PersonalienName, Vorname, GeburtsdatumExakt gemäss Versicherungsausweis oder Lohnbuchhaltung
UnfalldatenUnfalldatum und UnfallzeitGenaues Datum und Uhrzeit, nicht nur Kalenderwoche
UnfalldatenUnfallortAdresse oder genaue Ortsbezeichnung (z.B. Baustelle Musterstrasse 12, Zürich)
UnfalldatenUnfallhergangKonkrete Beschreibung: Was tat die Person, was geschah, welche Einwirkung
VerletzungVerletzungsart und betroffene KörperstelleMedizinisch korrekte Bezeichnung, z.B. Fraktur linker Unterarm
BehandlungBehandelnder Arzt oder SpitalName und Adresse der Erstbehandlung
ArbeitsunfähigkeitVoraussichtliche Dauer der AUGemäss ärztlichem Zeugnis, in Prozent und Tagen
VersicherungBU oder NBUBerufsunfall oder Nichtberufsunfall korrekt ankreuzen

Pflichtfelder im SUVA-Unfallmeldungsformular

Die Unterscheidung zwischen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU) ist zentral. Ein BU liegt vor, wenn sich der Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder während einer betrieblichen Tätigkeit ereignet hat (UVG Art. 7 und 8). Ein NBU umfasst alle übrigen Unfälle, sofern die Person mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist (UVG Art. 8 Abs. 2).

Wichtigste Punkte:
Die AHV-Nummer ist das zentrale Zuordnungsmerkmal und muss im Format 756.XXXX.XXXX.XX angegeben werden.
Unfallort und Unfallzeit müssen so präzise wie möglich erfasst werden.
Die korrekte Zuordnung zu BU oder NBU bestimmt den zuständigen Versicherungsträger.

02.SUVA-Unfallmeldungsformular ausfüllen: Schritt für Schritt

Die folgenden fünf Schritte führen Sie systematisch durch das SUVA-Unfallmeldungsformular. Arbeiten Sie die Abschnitte in der vorgegebenen Reihenfolge ab, damit keine Pflichtfelder vergessen werden und die Meldung beim ersten Einreichen vollständig ist.

Schritt 1: Personalien und Versicherungsdaten prüfen

Bevor Sie den Unfallhergang beschreiben, prüfen Sie die Personalien der verunfallten Person. Alle Angaben müssen mit den Daten in Ihrer Lohnbuchhaltung und dem AHV-Versicherungsausweis übereinstimmen. Fehlerhafte Personalien führen dazu, dass die SUVA den Fall nicht der richtigen Police zuordnen kann.

  • AHV-Nummer: Die 13-stellige Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX finden Sie auf dem Versicherungsausweis oder in Ihrer Lohnbuchhaltung.
  • Anstellungsdaten: Beschäftigungsgrad in Prozent, Eintrittsdatum und Funktion der verunfallten Person eintragen.
  • BU oder NBU: Kreuzen Sie Berufsunfall an, wenn sich der Unfall bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ereignet hat. Nichtberufsunfall gilt für alle übrigen Unfälle bei Mitarbeitenden ab 8 Wochenstunden.
  • Arbeitgeberdaten: Firmenname, Adresse und SUVA-Kundennummer müssen korrekt und vollständig eingetragen sein.
Wichtigste Punkte:
Die AHV-Nummer ist das wichtigste Zuordnungsmerkmal und darf keine Tippfehler enthalten.
Die Unterscheidung BU/NBU muss bereits bei der Meldung korrekt erfolgen.
Beschäftigungsgrad und Eintrittsdatum beeinflussen die Berechnung des Taggeldes.

Schritt 2: Unfallhergang konkret und vollständig beschreiben

Die Beschreibung des Unfallhergangs ist das Kernstück der Meldung. Die SUVA beurteilt anhand dieser Angaben, ob ein versicherter Unfall vorliegt und welche Leistungen geschuldet sind. Schreiben Sie den Hergang so, dass eine unbeteiligte Person den Ablauf nachvollziehen kann, ohne Rückfragen stellen zu müssen.

Vermeiden Sie vage Formulierungen wie der Mitarbeiter hat sich verletzt oder es ist etwas passiert. Beschreiben Sie stattdessen die konkrete Tätigkeit, die Einwirkung und die unmittelbare Folge. Beispiel: Herr Müller schnitt mit der Handkreissäge eine Holzlatte zu. Die Säge verkantete sich, das Werkstück wurde zurückgeschleudert und traf ihn am linken Unterarm.

  • Tätigkeit: Was tat die Person unmittelbar vor dem Unfall? Welche Maschine, welches Werkzeug, welches Material war im Einsatz?
  • Einwirkung: Was genau geschah? Sturz, Schlag, Einklemmen, Kontakt mit Gefahrstoff, Überanstrengung?
  • Unfallort und Umstände: Wo genau ereignete sich der Unfall? Gab es besondere Umstände wie Nässe, schlechte Beleuchtung oder Zeitdruck?
  • Zeugen: Falls Zeugen anwesend waren, deren Namen und Kontaktdaten angeben. Dies erleichtert die Abklärung durch die SUVA.
Wichtigste Punkte:
Der Unfallhergang muss Tätigkeit, Einwirkung und unmittelbare Folge in nachvollziehbarer Reihenfolge beschreiben.
Vage Formulierungen wie es ist etwas passiert führen zwingend zu Rückfragen.
Zeugenangaben beschleunigen die Fallbearbeitung bei der SUVA.

Schritt 3: Verletzungsart und betroffene Körperstelle präzise angeben

Geben Sie die Verletzungsart so genau wie möglich an. Die SUVA benötigt diese Information, um den Fall medizinisch einzuordnen und die voraussichtlichen Kosten abzuschätzen. Verwenden Sie medizinisch korrekte Begriffe, sofern diese aus dem Arztbericht hervorgehen.

Unpräzise AngabePräzise Angabe
HandverletzungSchnittwunde am rechten Zeigefinger, Sehne betroffen
RückenproblemBandscheibenvorfall L4/L5 nach Heben einer schweren Last
AugenverletzungFremdkörper (Metallspan) im linken Auge, Hornhautverletzung
BeinverletzungGeschlossene Fraktur des linken Schienbeins nach Sturz von Leiter
VerbrennungVerbrennung 2. Grades am rechten Unterarm durch heisses Öl

Beispiele für präzise Verletzungsangaben

Falls Sie die genaue Diagnose zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht kennen, tragen Sie die sichtbare Verletzung ein und vermerken Sie, dass die definitive Diagnose durch den behandelnden Arzt folgt. Eine ungefähre Angabe ist besser als ein leeres Feld.

Wichtigste Punkte:
Verletzungsart und betroffene Körperstelle immer so spezifisch wie möglich benennen.
Medizinische Begriffe aus dem Arztbericht übernehmen, wenn verfügbar.
Bei unklarer Diagnose die sichtbare Verletzung beschreiben und auf den Arztbericht verweisen.

Schritt 4: Arztzeugnis und Behandlungsangaben beilegen

Jede Unfallmeldung muss Angaben zum behandelnden Arzt oder Spital enthalten. Das ärztliche Zeugnis bestätigt die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Ohne diese Angaben kann die SUVA kein Taggeld auszahlen. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Lohns ab dem dritten Ausfalltag, wobei der maximal versicherte Lohn bei CHF 148 200 pro Jahr liegt.

  • Erstbehandlung: Name und Adresse des Arztes oder Spitals, das die Erstbehandlung durchgeführt hat.
  • Arztzeugnis: Das Zeugnis muss die Diagnose, den Grad der Arbeitsunfähigkeit in Prozent und die voraussichtliche Dauer enthalten.
  • Spitalaufenthalt: Falls die Person hospitalisiert wurde, Spitalname und Eintrittsdatum angeben.
  • Weiterbehandlung: Falls bereits ein Spezialist überwiesen wurde, dessen Angaben ebenfalls eintragen.

Die ersten beiden Ausfalltage gehen gemäss OR Art. 324a zulasten des Arbeitgebers. Ab dem dritten Tag übernimmt die SUVA die Taggeldleistung, sofern die Meldung vollständig vorliegt.

Wichtigste Punkte:
Ohne Arztzeugnis mit Angabe der Arbeitsunfähigkeit kann die SUVA kein Taggeld auszahlen.
Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Lohns ab dem dritten Ausfalltag.
Die ersten beiden Ausfalltage trägt der Arbeitgeber gemäss OR Art. 324a.

Schritt 5: Formular auf Vollständigkeit prüfen und fristgerecht einreichen

Bevor Sie das Formular absenden, prüfen Sie jeden Abschnitt auf Vollständigkeit. Ein fehlender Eintrag in einem Pflichtfeld genügt, damit die SUVA das Formular zur Nachbesserung zurückschickt. Nutzen Sie die folgende Checkliste als Abschlusskontrolle.

  • AHV-Nummer korrekt und vollständig eingetragen
  • BU oder NBU korrekt angekreuzt
  • Unfalldatum, Unfallzeit und Unfallort vollständig ausgefüllt
  • Unfallhergang mit Tätigkeit, Einwirkung und Folge beschrieben
  • Verletzungsart und betroffene Körperstelle angegeben
  • Behandelnder Arzt oder Spital mit Adresse eingetragen
  • Arztzeugnis mit Arbeitsunfähigkeit beigelegt
  • Formular vom Arbeitgeber unterschrieben

Das Formular kann per Post, online über das SUVA-Portal oder über eine angebundene Branchenlösung eingereicht werden. Achten Sie darauf, eine Kopie der vollständigen Meldung inklusive Arztzeugnis für Ihre Unterlagen aufzubewahren. Die betriebsinterne Dokumentation ist bei einer späteren SUVA-Betriebskontrolle relevant.

Wichtigste Punkte:
Jedes Pflichtfeld vor dem Absenden nochmals auf Vollständigkeit prüfen.
Eine Kopie der Meldung inklusive Arztzeugnis gehört in die betriebliche Dokumentation.
Das Formular kann per Post, online oder über eine Branchenlösung eingereicht werden.
#AufgabeVerantwortlich
1Personalien und Versicherungsdaten prüfenHR / Lohnbuchhaltung
2Unfallhergang konkret beschreibenVorgesetzte/r mit verunfallter Person
3Verletzungsart präzise angebenVorgesetzte/r anhand Arztbericht
4Arztzeugnis und Behandlungsangaben beilegenHR / Vorgesetzte/r
5Formular prüfen und fristgerecht einreichenHR / Geschäftsleitung

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: Ungenaue Beschreibung des Unfallhergangs

Formulierungen wie der Mitarbeiter hat sich bei der Arbeit verletzt reichen nicht aus. Die SUVA benötigt Tätigkeit, Einwirkung und Folge in nachvollziehbarer Reihenfolge. Ohne diese Angaben wird das Formular zur Nachbesserung zurückgeschickt, was die Leistungsauszahlung verzögert.

Fehler 2: Fehlende oder unvollständige Arztangaben

Wird der behandelnde Arzt nicht angegeben oder fehlt das Arztzeugnis, kann die SUVA weder die Diagnose prüfen noch das Taggeld berechnen. Tragen Sie mindestens Name und Adresse der Erstbehandlung ein und reichen Sie das Arztzeugnis so rasch wie möglich nach.

Fehler 3: Verwechslung von Berufsunfall und Nichtberufsunfall

Ein falsch angekreuztes Feld bei BU/NBU führt dazu, dass die Meldung an den falschen Versicherungsträger geht. Prüfen Sie anhand von UVG Art. 7 und 8, ob sich der Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit ereignet hat, und kreuzen Sie entsprechend an.

Fehler 4: Falsche oder fehlende AHV-Nummer

Ohne korrekte AHV-Nummer kann die SUVA den Fall keiner Versicherungspolice zuordnen. Tippfehler in der 13-stelligen Nummer sind häufig. Gleichen Sie die Nummer immer mit dem Versicherungsausweis oder der Lohnbuchhaltung ab.

Fehler 5: Keine Kopie der Meldung aufbewahrt

Viele Betriebe versenden das Formular, ohne eine Kopie zu behalten. Bei Rückfragen der SUVA oder einer späteren Betriebskontrolle fehlt dann der Nachweis. Archivieren Sie jede Unfallmeldung inklusive Arztzeugnis systematisch in der Personalakte.

04.Häufige Fragen

Welche Angaben braucht die SUVA zwingend auf dem Unfallmeldungsformular?

Zwingend sind die AHV-Nummer, Personalien der verunfallten Person, Unfalldatum und -ort, eine konkrete Beschreibung des Unfallhergangs, die Verletzungsart mit betroffener Körperstelle, Angaben zum behandelnden Arzt sowie die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Fehlt eines dieser Pflichtfelder, schickt die SUVA das Formular zur Nachbesserung zurück.

Was passiert, wenn ich das SUVA-Unfallmeldungsformular unvollständig einreiche?

Die SUVA fordert die fehlenden Angaben schriftlich nach. Bis alle Pflichtfelder vollständig ausgefüllt sind, kann die Fallbearbeitung nicht abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass sich die Auszahlung von Taggeld und die Übernahme der Heilungskosten verzögern.

Wie beschreibe ich den Unfallhergang richtig?

Beschreiben Sie drei Elemente in chronologischer Reihenfolge: die Tätigkeit unmittelbar vor dem Unfall, die Einwirkung (z.B. Sturz, Schlag, Kontakt mit Gefahrstoff) und die unmittelbare Folge (Verletzung). Vermeiden Sie vage Formulierungen und benennen Sie Maschinen, Werkzeuge oder Materialien konkret.

Muss ich das Arztzeugnis zusammen mit dem Unfallmeldungsformular einreichen?

Idealerweise ja. Falls das Arztzeugnis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht vorliegt, reichen Sie es so rasch wie möglich nach. Ohne Arztzeugnis mit Angabe der Arbeitsunfähigkeit kann die SUVA kein Taggeld berechnen und auszahlen.

Wie unterscheide ich Berufsunfall und Nichtberufsunfall auf dem Formular?

Ein Berufsunfall liegt vor, wenn sich der Unfall bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder bei einer betrieblich angeordneten Tätigkeit ereignet hat (UVG Art. 7 und 8). Alle anderen Unfälle gelten als Nichtberufsunfall, sofern die Person mindestens 8 Stunden pro Woche beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Kreuzen Sie das entsprechende Feld auf dem Formular an.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Das SUVA-Unfallmeldungsformular enthält Pflichtfelder zu Personalien, Unfallhergang, Verletzungsart, Arztangaben und Arbeitsunfähigkeit — alle müssen vollständig ausgefüllt sein.
2.Die AHV-Nummer im Format 756.XXXX.XXXX.XX ist das zentrale Zuordnungsmerkmal und muss fehlerfrei eingetragen werden.
3.Der Unfallhergang muss Tätigkeit, Einwirkung und unmittelbare Folge in nachvollziehbarer Reihenfolge beschreiben.
4.Die Verletzungsart ist so präzise wie möglich anzugeben, idealerweise mit medizinischen Begriffen aus dem Arztbericht.
5.Ein Arztzeugnis mit Diagnose und voraussichtlicher Arbeitsunfähigkeit gehört zwingend zur Meldung.
6.Die korrekte Unterscheidung zwischen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU) gemäss UVG Art. 7 und 8 bestimmt den zuständigen Versicherungsträger.
7.Eine Kopie der vollständigen Meldung inklusive Arztzeugnis muss betriebsintern archiviert werden.
8.Unvollständige Formulare werden von der SUVA zur Nachbesserung zurückgeschickt, was die Taggeldauszahlung verzögert.

05.Weiterführende Artikel