SUVA Online-Portal für Unfallmeldungen nutzen: Zugang, Meldung und Statusverfolgung
Das SUVA-Online-Portal (online.suva.ch) ermöglicht die digitale Unfallmeldung rund um die Uhr — Arbeitgeber können Unfälle direkt erfassen und den Status verfolgen. Die digitale Meldung ist der schnellste Weg, einen Berufsunfall oder Nichtberufsunfall an die SUVA zu übermitteln. Fehlerhafte oder unvollständige Meldungen verzögern die Leistungsabwicklung und können im schlimmsten Fall zu Rückfragen führen, die den administrativen Aufwand für Ihr Unternehmen unnötig erhöhen.
01.Zugang zum SUVA-Online-Portal einrichten
Der Zugang zum SUVA-Online-Portal erfolgt über online.suva.ch. Jeder Betrieb, der bei der SUVA versichert ist, verfügt über eine SUVA-Kundennummer. Diese Nummer ist die Grundlage für die Registrierung und den Login. Pro Betrieb können mehrere Benutzerkonten eingerichtet werden, etwa für die Geschäftsleitung, die HR-Abteilung oder den Sicherheitsbeauftragten.
- Erstregistrierung: Rufen Sie online.suva.ch auf und wählen Sie «Registrieren». Sie benötigen Ihre SUVA-Kundennummer, eine gültige E-Mail-Adresse und eine Schweizer Mobilnummer für die Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Login-Daten: Nach der Registrierung erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten. Das Passwort muss beim ersten Login geändert werden.
- Probleme beim Zugang: Bei vergessenen Zugangsdaten nutzen Sie die Passwort-Zurücksetzen-Funktion auf der Login-Seite. Bei gesperrten Konten oder fehlender Kundennummer kontaktieren Sie das SUVA-Kundencenter unter 058 411 12 12 (Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr).
- Berechtigungen verwalten: Der Hauptbenutzer kann weitere Personen als Portalnutzer hinzufügen und deren Berechtigungen festlegen. So lässt sich steuern, wer Unfälle melden, Prämien einsehen oder Dokumente herunterladen darf.
02.Weitere Funktionen des SUVA-Online-Portals
Das SUVA-Online-Portal bietet über die reine Unfallmeldung hinaus mehrere Funktionen, die den administrativen Aufwand für Arbeitgeber reduzieren. Diese Funktionen stehen allen registrierten Benutzern mit entsprechender Berechtigung zur Verfügung.
- Unfallstatus verfolgen: Nach der Meldung können Sie den Bearbeitungsstand jedes Falls in Echtzeit einsehen. Das Portal zeigt an, ob die Meldung eingegangen ist, ob Unterlagen fehlen und wann Leistungen gesprochen wurden.
- Prämien und Abrechnungen einsehen: Unter dem Menüpunkt «Prämien» finden Sie Ihre aktuellen Prämienrechnungen, den Bonus-Malus-Stand sowie historische Abrechnungen. Das SUVA-Bonus-Malus-System kann Prämien um bis zu 30 Prozent senken oder um bis zu 50 Prozent erhöhen.
- Frühere Meldungen überprüfen: Alle eingereichten Unfallmeldungen sind im Portal archiviert und durchsuchbar. Sie können Meldungen nach Datum, Mitarbeitername oder Schadennummer filtern und bei Bedarf Korrekturen oder Ergänzungen einreichen.
- Dokumente und Formulare herunterladen: Das Portal stellt Formulare, Bescheinigungen und Korrespondenz als PDF zum Download bereit. So haben Sie alle relevanten Unterlagen zentral an einem Ort.
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Mehr erfahren →03.Unfall im SUVA-Online-Portal melden: Schritt für Schritt
Die folgenden Schritte beschreiben den vollständigen Ablauf einer digitalen Unfallmeldung über online.suva.ch. Halten Sie vor Beginn die Personalien der verunfallten Person, die Unfalldetails sowie allfällige Arztzeugnisse bereit.
Schritt 1: Im SUVA-Online-Portal einloggen
Rufen Sie online.suva.ch in Ihrem Browser auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Nach der Eingabe von Benutzername und Passwort bestätigen Sie den Login über die Zwei-Faktor-Authentifizierung (SMS-Code auf Ihre hinterlegte Mobilnummer). Stellen Sie sicher, dass Sie über die Berechtigung «Unfallmeldung erfassen» verfügen — andernfalls muss der Hauptbenutzer Ihres Betriebs diese Berechtigung freischalten.
Schritt 2: Funktion «Unfall melden» auswählen
Nach dem Login gelangen Sie zur Portalübersicht. Wählen Sie dort die Funktion «Unfall melden» oder «Schadenmeldung erfassen». Das Portal unterscheidet zwischen Berufsunfall (BU), Nichtberufsunfall (NBU) und Berufskrankheit. Wählen Sie die zutreffende Kategorie aus, da sich die Formulare je nach Unfallart leicht unterscheiden.
- Berufsunfall (BU): Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg (Wegunfall). Die BU-Prämie trägt der Arbeitgeber.
- Nichtberufsunfall (NBU): Unfall in der Freizeit bei Arbeitnehmenden mit mindestens 8 Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber. Die NBU-Prämie kann dem Arbeitnehmer überwälzt werden.
- Berufskrankheit: Erkrankung, die überwiegend durch berufliche Einwirkungen verursacht wurde. Für Berufskrankheiten gelten spezifische Meldeformulare.
Schritt 3: Unfallformular vollständig ausfüllen
Das digitale Unfallformular entspricht inhaltlich dem bisherigen Papierformular «Schadenmeldung UVG». Füllen Sie alle Pflichtfelder sorgfältig aus. Unvollständige Angaben führen zu Rückfragen der SUVA und verzögern die Leistungsabwicklung. Die SUVA zahlt ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Lohns ab dem dritten Ausfalltag — je schneller die Meldung vollständig vorliegt, desto rascher erfolgt die Auszahlung.
Pflichtangaben im Unfallformular
Beschreiben Sie den Unfallhergang so präzise wie möglich. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie «hat sich verletzt». Geben Sie stattdessen an, welche Tätigkeit ausgeführt wurde, welches Arbeitsmittel beteiligt war und wie es zur Verletzung kam.
Schritt 4: Arztzeugnis und weitere Belege hochladen
Im letzten Abschnitt des Formulars können Sie Dokumente als PDF oder Bilddatei hochladen. Das Arztzeugnis (Arbeitsunfähigkeitszeugnis) ist das wichtigste Begleitdokument. Laden Sie es hoch, sobald es vorliegt. Falls das Zeugnis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht verfügbar ist, können Sie die Meldung trotzdem absenden und das Dokument nachträglich über die Funktion «Dokument nachreichen» ergänzen.
- Arztzeugnis: Zeugnis der erstbehandelnden Ärztin oder des erstbehandelnden Arztes mit Angabe der Arbeitsunfähigkeit in Prozent und der voraussichtlichen Dauer.
- Lohnausweis: Aktueller Lohnausweis oder Lohnabrechnung, falls die SUVA den versicherten Verdienst überprüfen muss.
- Fotos oder Skizzen: Bei komplexen Unfallhergängen können Fotos der Unfallstelle oder Skizzen die Bearbeitung erleichtern.
- Polizeirapport: Bei Wegunfällen mit Polizeieinsatz den Rapport oder die Rapportnummer angeben.
Schritt 5: Meldung absenden und Bestätigung archivieren
Prüfen Sie vor dem Absenden alle Angaben nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach dem Klick auf «Meldung absenden» erhalten Sie eine Bestätigung mit einer Schadennummer. Diese Nummer ist die Referenz für alle weiteren Kontakte mit der SUVA zu diesem Fall. Speichern Sie die Bestätigung als PDF und legen Sie sie in Ihrer internen Unfalldokumentation ab.
Die SUVA bestätigt den Eingang der Meldung in der Regel innert weniger Minuten per E-Mail. Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Eingangsbestätigung eintreffen, prüfen Sie im Portal unter «Meine Meldungen», ob die Übermittlung erfolgreich war, oder kontaktieren Sie das SUVA-Kundencenter.
Prozessübersicht
04.Häufige Fehler
Fehler 1: Unfallhergang zu vage beschrieben
Formulierungen wie «Mitarbeiter hat sich am Arm verletzt» reichen der SUVA nicht aus. Ohne präzise Angaben zu Tätigkeit, Arbeitsmittel und Verletzungsmechanismus kommt es zu Rückfragen, die den Prozess um Tage verzögern. Beschreiben Sie immer das Was, Wo, Wie und Womit.
Fehler 2: Falsche Unfallkategorie gewählt
Die Verwechslung von Berufsunfall und Nichtberufsunfall führt zu einer fehlerhaften Prämienbelastung. Wegunfälle werden häufig fälschlicherweise als NBU gemeldet, obwohl sie als BU gelten. Prüfen Sie vor der Meldung, ob der Unfall während der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit geschah.
Fehler 3: Arztzeugnis nicht oder zu spät nachgereicht
Ohne Arztzeugnis kann die SUVA keine Taggeldleistungen auszahlen. Viele Arbeitgeber vergessen, das Zeugnis nachzureichen, wenn es zum Zeitpunkt der Erstmeldung noch nicht vorlag. Setzen Sie sich eine Erinnerung und laden Sie das Zeugnis über «Dokument nachreichen» hoch, sobald es verfügbar ist.
Fehler 4: Bestätigung nicht archiviert
Die Schadennummer und die Eingangsbestätigung sind die einzigen Nachweise, dass die Meldung fristgerecht erfolgt ist. Ohne diese Dokumente fehlt im Streitfall der Beleg für die rechtzeitige Meldung. Speichern Sie die Bestätigung immer als PDF in Ihrer Unfalldokumentation.
Fehler 5: Lohnangaben fehlerhaft oder veraltet
Die SUVA berechnet das Taggeld auf Basis des gemeldeten Lohns. Falsche Lohnangaben führen zu Über- oder Unterzahlungen und nachträglichen Korrekturen. Verwenden Sie stets den aktuellen Bruttolohn gemäss Lohnabrechnung, maximal bis zum versicherten Höchstlohn von CHF 148 200 pro Jahr.
05.Häufige Fragen
Kann ich eine Unfallmeldung im SUVA-Portal nachträglich korrigieren?
Ja, bereits eingereichte Meldungen können im Portal unter «Meine Meldungen» aufgerufen werden. Über die Funktion «Ergänzung/Korrektur» lassen sich fehlerhafte Angaben berichtigen oder fehlende Informationen nachreichen. Bei grösseren Korrekturen empfiehlt es sich, zusätzlich das SUVA-Kundencenter zu kontaktieren.
Ist die Unfallmeldung über das SUVA-Online-Portal auch am Wochenende möglich?
Ja, das Portal steht rund um die Uhr zur Verfügung, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die Bearbeitung durch die SUVA erfolgt jedoch während der regulären Geschäftszeiten. Meldungen, die am Wochenende eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet.
Welche Browser werden vom SUVA-Online-Portal unterstützt?
Das Portal unterstützt die aktuellen Versionen gängiger Browser wie Chrome, Firefox, Safari und Edge. Veraltete Browserversionen können zu Darstellungsproblemen oder Funktionseinschränkungen führen. Stellen Sie sicher, dass JavaScript aktiviert ist und Cookies zugelassen werden.
Wie lange dauert es, bis die SUVA nach der Online-Meldung reagiert?
Die Eingangsbestätigung erhalten Sie in der Regel innert weniger Minuten per E-Mail. Die inhaltliche Bearbeitung des Falls beginnt üblicherweise innerhalb von ein bis drei Werktagen. Bei vollständigen Meldungen mit Arztzeugnis erfolgt die erste Taggeldauszahlung in der Regel innert zwei bis drei Wochen.
Brauche ich für jeden Mitarbeitenden ein separates Login im SUVA-Portal?
Nein, die Unfallmeldung wird durch den Arbeitgeber oder eine beauftragte Person (z. B. HR-Verantwortliche) eingereicht. Es genügen ein oder mehrere Benutzerkonten pro Betrieb. Der Hauptbenutzer kann weitere Personen mit spezifischen Berechtigungen hinzufügen.
