SUVA-NBU-Prämie: Deckung, Kostenteilung und Branchentarif
Die NBU-Prämie deckt Nichtberufsunfälle ab — sie wird nur für Mitarbeitende ab 8 Stunden Wochenarbeitszeit erhoben und hälftig mit dem Arbeitnehmer geteilt. Damit unterscheidet sie sich grundlegend von der BU-Prämie, die ausschliesslich Berufsunfälle und Berufskrankheiten abdeckt und vollständig vom Arbeitgeber finanziert wird. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die Abgrenzung zwischen BU und NBU zu kennen, um die Lohnabrechnung korrekt zu führen und die gesetzlichen Pflichten gemäss UVG zu erfüllen.
01.Was deckt die NBU-Prämie?
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) schützt Arbeitnehmende gegen Unfälle, die ausserhalb der beruflichen Tätigkeit geschehen. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), insbesondere Art. 6 Abs. 2 und Art. 13. Die NBU greift bei allen Unfällen in der Freizeit — vom Skiunfall über den Sturz im Haushalt bis zum Verkehrsunfall am Wochenende. Ebenfalls gedeckt sind Wegunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Abgrenzung BU-Prämie und NBU-Prämie
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Wegunfall: Obwohl er auf dem Weg zur Arbeit passiert, gilt er versicherungsrechtlich als Nichtberufsunfall und fällt somit unter die NBU-Prämie. Der maximale versicherte Jahreslohn beträgt 2026 CHF 148 200 — dieser Betrag gilt sowohl für BU als auch für NBU.
02.Wer zahlt was?
Gemäss UVG Art. 91 Abs. 2 darf der Arbeitgeber die NBU-Prämie höchstens zur Hälfte dem Arbeitnehmer überwälzen. In der Praxis teilen die meisten Betriebe die Kosten exakt hälftig auf. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und erscheint auf der Lohnabrechnung als separater Posten.
Rechenbeispiel NBU-Prämie (Branchentarif 1,2 %)
Die NBU-Versicherungspflicht gilt ausschliesslich für Mitarbeitende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten (UVG Art. 13 Abs. 1). Wer weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist nur gegen Berufsunfälle versichert. Diese Personen müssen Freizeitunfälle über ihre Krankenkasse abdecken. Arbeitgeber sollten Teilzeitmitarbeitende aktiv darauf hinweisen, damit keine Deckungslücke entsteht.
- Mitarbeitende ab 8 h/Woche: Vollständig BU- und NBU-versichert. Die NBU-Prämie wird hälftig aufgeteilt und der AN-Anteil vom Lohn abgezogen.
- Mitarbeitende unter 8 h/Woche: Nur BU-versichert. Freizeitunfälle und Wegunfälle sind nicht über den Arbeitgeber gedeckt. Die betroffene Person muss sich über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) absichern.
- Temporärmitarbeitende: Die Versicherungspflicht richtet sich nach der Gesamtarbeitszeit beim Einsatzbetrieb. Erreicht die wöchentliche Arbeitszeit 8 Stunden, greift die NBU-Pflicht.
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Mehr erfahren →03.Kein individueller Bonus-Malus bei der NBU-Prämie
Ein wesentlicher Unterschied zur BU-Prämie: Die NBU-Prämie unterliegt keinem betriebsindividuellen Bonus-Malus-System. Während die SUVA bei der BU-Prämie die betriebliche Unfallhäufigkeit der letzten 3 bis 5 Jahre berücksichtigt und Zuschläge von bis zu 50 Prozent oder Rabatte von bis zu 30 Prozent gewährt, bleibt der NBU-Tarif für alle Betriebe derselben Branche gleich.
Der Grund liegt in der Natur der Nichtberufsunfälle: Da sie in der Freizeit geschehen, hat der Arbeitgeber keinen direkten Einfluss auf das Unfallrisiko. Die SUVA setzt den NBU-Prämiensatz deshalb ausschliesslich nach Branchenklasse fest. Betriebe mit vielen Freizeitunfällen ihrer Mitarbeitenden zahlen denselben NBU-Satz wie vergleichbare Betriebe mit wenigen Freizeitunfällen.
Bonus-Malus-Vergleich: BU vs. NBU
Für Arbeitgeber bedeutet das: Investitionen in die betriebliche Arbeitssicherheit wirken sich direkt auf die BU-Prämie aus, nicht aber auf die NBU-Prämie. Dennoch kann es sinnvoll sein, Mitarbeitende für Freizeitunfallprävention zu sensibilisieren — etwa durch Informationen zu sicherem Verhalten im Sport oder im Strassenverkehr. Solche Massnahmen reduzieren zwar nicht die NBU-Prämie, senken aber Absenzen und damit indirekte Kosten.
04.Häufige Fehler
Fehler 1: Teilzeitmitarbeitende unter 8 Stunden nicht informiert
Mitarbeitende mit weniger als 8 Wochenstunden sind nicht NBU-versichert und müssen Freizeitunfälle über die Krankenkasse decken. Wer diese Personen nicht aktiv informiert, riskiert, dass sie bei einem Unfall ohne ausreichenden Versicherungsschutz dastehen. Arbeitgeber sollten die Deckungslücke schriftlich kommunizieren.
Fehler 2: NBU-Abzug auf der Lohnabrechnung fehlt oder ist falsch
Der Arbeitnehmeranteil der NBU-Prämie muss als separater Posten auf der Lohnabrechnung erscheinen. Wird der Abzug vergessen oder falsch berechnet, entstehen Differenzen bei der Jahresabrechnung mit der SUVA. Eine korrekte Einrichtung in der Lohnsoftware verhindert dieses Problem.
Fehler 3: NBU-Prämie wird mit BU-Prämie verwechselt
Die BU-Prämie trägt der Arbeitgeber allein, die NBU-Prämie wird hälftig geteilt. Wer beide Prämien in der Buchhaltung nicht sauber trennt, verbucht Lohnabzüge falsch und riskiert Beanstandungen bei der Revision. Beide Prämienarten sollten auf separaten Konten geführt werden.
Fehler 4: Annahme, betriebliche Prävention senke die NBU-Prämie
Anders als bei der BU-Prämie gibt es bei der NBU keinen Bonus-Malus-Mechanismus. Betriebe, die in Arbeitssicherheit investieren, profitieren zwar von tieferen BU-Prämien, der NBU-Satz bleibt jedoch unverändert. Die Unterscheidung ist wichtig für eine realistische Budgetplanung.
Fehler 5: Wegunfälle fälschlich als Berufsunfall gemeldet
Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle und fallen unter die NBU. Wird ein Wegunfall als Berufsunfall gemeldet, führt das zu Rückfragen der SUVA und verzögert die Leistungsabwicklung. Bei der Unfallmeldung ist die korrekte Zuordnung entscheidend.
05.Häufige Fragen
Wie hoch ist die NBU-Prämie in der Schweiz 2026?
Die Höhe der NBU-Prämie hängt von der Branchenklasse ab und variiert typischerweise zwischen 0,7 und 2,5 Prozent des versicherten Lohns. Den genauen Satz legt die SUVA pro Branchenklasse fest. Der maximale versicherte Jahreslohn beträgt 2026 CHF 148 200.
Muss ich als Arbeitgeber die NBU-Prämie alleine bezahlen?
Nein. Gemäss UVG Art. 91 Abs. 2 darf der Arbeitgeber höchstens die Hälfte der NBU-Prämie dem Arbeitnehmer überwälzen. In der Praxis wird die Prämie meist exakt hälftig aufgeteilt. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter unter 8 Stunden pro Woche arbeitet?
Mitarbeitende mit weniger als 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber sind gemäss UVG Art. 13 Abs. 1 nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Sie sind nur BU-versichert. Freizeitunfälle müssen diese Personen über ihre obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) abdecken.
Kann ich die NBU-Prämie durch weniger Unfälle im Betrieb senken?
Nein. Die NBU-Prämie unterliegt keinem betriebsindividuellen Bonus-Malus-System. Der Tarif wird ausschliesslich nach Branchenklasse festgelegt. Nur die BU-Prämie lässt sich durch weniger Berufsunfälle und gezielte Prävention senken.
Sind Wegunfälle über die BU- oder die NBU-Prämie gedeckt?
Wegunfälle — also Unfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz — gelten versicherungsrechtlich als Nichtberufsunfälle. Sie werden über die NBU-Prämie gedeckt, nicht über die BU-Prämie. Das gilt auch dann, wenn der Unfall unmittelbar vor oder nach der Arbeit passiert.
Wird die NBU-Prämie auch für Lernende und Praktikanten erhoben?
Ja, sofern Lernende oder Praktikanten mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind sie NBU-versichert. Die Prämie wird wie bei allen anderen Mitarbeitenden hälftig aufgeteilt. Bei Lernenden mit reduziertem Pensum unter 8 Stunden entfällt die NBU-Pflicht.
