SUVA-Bonus-Malus-System: Funktionsweise, Berechnung und Praxisbeispiel

Definition6 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Das SUVA-Bonus-Malus-System vergleicht die eigene Unfallhäufigkeit mit dem Branchendurchschnitt und passt die Prämie um bis zu 30 Prozent an. Rechtsgrundlage ist das UVG Art. 92, das der SUVA erlaubt, die Prämien nach dem Schadenverlauf abzustufen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer weniger Unfälle hat als vergleichbare Betriebe, zahlt spürbar weniger — und umgekehrt.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Die SUVA vergleicht jährlich die betriebliche Unfallhäufigkeit mit dem Branchendurchschnitt und berechnet daraus einen individuellen Prämienzu- oder -abschlag.
2.Die Skala reicht von minus 30 Prozent Bonus bis plus 50 Prozent Malus auf den Basistarif der jeweiligen Branchenklasse.
3.Grundlage der Berechnung sind die gemeldeten Berufs- und Nichtberufsunfälle der letzten 3 bis 5 Jahre.
4.Veränderungen in der Unfallhäufigkeit wirken sich erst mit einer Verzögerung von 1 bis 3 Jahren auf die Prämie aus.

01.Funktionsweise: Eigene Unfallhäufigkeit vs. Branchendurchschnitt

Die SUVA ordnet jeden Betrieb einer Risikoklasse zu, die den Basistarif bestimmt. Der Bonus-Malus-Mechanismus vergleicht dann die tatsächliche Unfallhäufigkeit und die Unfallkosten des Betriebs mit dem Durchschnitt aller Betriebe derselben Klasse. Massgebend sind die Schadenverläufe der letzten 3 bis 5 Jahre. Betriebe mit weniger und weniger schweren Unfällen erhalten einen Bonus, Betriebe mit überdurchschnittlicher Schadenlast einen Malus.

Unfallhäufigkeit im Vergleich zum BranchendurchschnittPrämienanpassungAuswirkung auf Basistarif
Deutlich unterdurchschnittlichBis minus 30 %Maximaler Bonus
Leicht unterdurchschnittlichMinus 10 bis minus 20 %Moderater Bonus
Im Branchendurchschnitt0 %Basistarif ohne Anpassung
Leicht überdurchschnittlichPlus 10 bis plus 25 %Moderater Malus
Deutlich überdurchschnittlichBis plus 50 %Maximaler Malus

SUVA-Bonus-Malus-Skala 2026

Die Skala ist bewusst asymmetrisch: Der maximale Malus von plus 50 Prozent ist deutlich höher als der maximale Bonus von minus 30 Prozent. Damit setzt die SUVA einen stärkeren finanziellen Anreiz zur Unfallverhütung bei schadenauffälligen Betrieben. Die Einstufung erfolgt getrennt für Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU).

Wichtigste Punkte:
Die SUVA vergleicht die betriebliche Unfallhäufigkeit mit dem Durchschnitt der gleichen Risikoklasse über 3 bis 5 Jahre.
Die Skala reicht von minus 30 Prozent Bonus bis plus 50 Prozent Malus auf den Basistarif.
Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle werden getrennt bewertet und eingestuft.

02.Wann wird neu berechnet? Jährlicher Zyklus mit Zeitverzögerung

Die SUVA berechnet die Bonus-Malus-Einstufung jedes Jahr neu. Grundlage ist jeweils der Schadenverlauf der vergangenen 3 bis 5 Geschäftsjahre. Weil die SUVA einen mehrjährigen Beobachtungszeitraum heranzieht, wirken sich Veränderungen in der Unfallhäufigkeit nicht sofort aus. Ein einzelnes unfallfreies Jahr verbessert die Einstufung nur schrittweise, ebenso verschlechtert ein einzelner schwerer Unfall die Prämie nicht schlagartig auf den Maximalmalus.

  • Beobachtungszeitraum: Die SUVA berücksichtigt die Schadendaten der letzten 3 bis 5 Jahre. Ältere Daten fliessen mit geringerem Gewicht ein.
  • Zeitverzögerung: Verbesserungen oder Verschlechterungen in der Unfallhäufigkeit schlagen sich erst mit 1 bis 3 Jahren Verzögerung in der Prämie nieder.
  • Mitteilung: Die SUVA informiert den Betrieb jeweils im Herbst über die neue Einstufung für das Folgejahr. Die angepasste Prämie gilt ab dem 1. Januar.
  • Kleine Betriebe: Bei Betrieben mit sehr geringer Lohnsumme kann die individuelle Erfahrung statistisch weniger aussagekräftig sein. Die SUVA gewichtet dann den Branchendurchschnitt stärker.

Für Arbeitgeber bedeutet die Zeitverzögerung: Investitionen in die Arbeitssicherheit zahlen sich finanziell nicht sofort, aber nachhaltig aus. Umgekehrt kann ein Betrieb, der die Prävention vernachlässigt, noch ein bis zwei Jahre von einer günstigen Einstufung profitieren, bevor der Malus greift.

Wichtigste Punkte:
Die Neuberechnung erfolgt jährlich auf Basis der Schadendaten der letzten 3 bis 5 Jahre.
Veränderungen in der Unfallhäufigkeit wirken sich erst mit 1 bis 3 Jahren Verzögerung auf die Prämie aus.
Bei kleinen Betrieben gewichtet die SUVA den Branchendurchschnitt stärker als die individuelle Erfahrung.
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03.Rechenbeispiel: Konkrete CHF-Ersparnis durch weniger Unfälle

Ein Schreinerbetrieb mit 12 Mitarbeitenden und einer versicherten Lohnsumme von CHF 960 000 pro Jahr zahlt einen BU-Basistarif von 3,2 Prozent. Das ergibt eine Basisprämie von CHF 30 720 pro Jahr. Der Betrieb hat in den letzten 4 Jahren 2 Berufsunfälle weniger gemeldet als der Branchendurchschnitt seiner Risikoklasse.

PositionBetrag / Wert
Versicherte LohnsummeCHF 960 000 / Jahr
BU-Basistarif (Risikoklasse Schreinerei)3,2 %
Basisprämie BU (ohne Bonus/Malus)CHF 30 720 / Jahr
Unfallhäufigkeit vs. Branchendurchschnitt2 BU weniger als Durchschnitt
Bonus-EinstufungMinus 15 %
Prämie nach BonusCHF 26 112 / Jahr
Jährliche ErsparnisCHF 4 608

Rechenbeispiel: Bonus durch unterdurchschnittliche Unfallhäufigkeit

Die Ersparnis von CHF 4 608 pro Jahr ergibt sich allein aus dem BU-Bonus. Hinzu kommt ein möglicher Bonus auf der NBU-Prämie, falls auch dort die Unfallhäufigkeit unterdurchschnittlich ist. Im umgekehrten Fall — bei überdurchschnittlicher Unfallhäufigkeit und einem Malus von plus 50 Prozent — würde derselbe Betrieb statt CHF 30 720 insgesamt CHF 46 080 zahlen, also CHF 15 360 mehr als der Basistarif. Die Differenz zwischen maximalem Bonus und maximalem Malus beträgt in diesem Beispiel CHF 19 968 pro Jahr.

Wichtigste Punkte:
Im Beispiel spart ein Schreinerbetrieb mit 12 Mitarbeitenden durch einen Bonus von minus 15 Prozent jährlich CHF 4 608 an BU-Prämien.
Die Differenz zwischen maximalem Bonus und maximalem Malus kann bei diesem Betrieb fast CHF 20 000 pro Jahr betragen.
Der Bonus wirkt auf BU- und NBU-Prämie getrennt und kann sich bei guter Prävention in beiden Bereichen kumulieren.

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Beinaheunfälle und Bagatellen werden nicht gemeldet

Manche Betriebe melden kleinere Vorfälle nicht, um die Statistik zu schönen. Das ist kurzfristig verständlich, verhindert aber die systematische Ursachenanalyse. Langfristig steigt das Risiko schwerer Unfälle, die den Malus deutlich stärker beeinflussen als mehrere Bagatellunfälle.

Fehler 2: Kurzfristiges Denken statt nachhaltiger Prävention

Weil Verbesserungen erst mit 1 bis 3 Jahren Verzögerung wirken, unterschätzen Betriebe den Effekt von Präventionsmassnahmen. Wer nach einem Jahr ohne sichtbare Prämienreduktion aufgibt, verpasst den kumulativen Effekt über die folgenden Jahre.

Fehler 3: BU- und NBU-Einstufung werden verwechselt

Die SUVA berechnet den Bonus-Malus für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle getrennt. Ein guter BU-Wert bedeutet nicht automatisch einen NBU-Bonus. Arbeitgeber sollten beide Einstufungen auf der jährlichen Prämienrechnung prüfen.

Fehler 4: Keine Analyse der eigenen Unfallstatistik

Viele Betriebe kennen ihre aktuelle Bonus-Malus-Stufe nicht und reagieren erst, wenn die Prämienrechnung unerwartet hoch ausfällt. Eine jährliche Auswertung der Unfallmeldungen ermöglicht gezielte Massnahmen, bevor sich ein Malus aufbaut.

Fehler 5: Einzelnen schweren Unfall als Ausreisser abtun

Ein schwerer Unfall mit hohen Heilungskosten und langer Arbeitsunfähigkeit kann die Schadenlast über mehrere Jahre belasten. Betriebe sollten nach jedem schweren Vorfall eine Ursachenanalyse durchführen und dokumentierte Massnahmen umsetzen, um Wiederholungen zu verhindern.

05.Häufige Fragen

Gilt das Bonus-Malus-System auch für Kleinstbetriebe mit wenigen Mitarbeitenden?

Grundsätzlich ja, aber bei sehr kleinen Lohnsummen ist die individuelle Unfallstatistik wenig aussagekräftig. Die SUVA gewichtet in solchen Fällen den Branchendurchschnitt stärker als die betriebseigene Erfahrung. Der individuelle Bonus oder Malus fällt dadurch geringer aus als bei grösseren Betrieben.

Kann ich bei der SUVA Einsprache gegen meine Bonus-Malus-Einstufung erheben?

Ja. Die jährliche Prämienrechnung ist eine anfechtbare Verfügung. Sie können innert 30 Tagen Einsprache bei der SUVA erheben, wenn Sie die Einstufung für fehlerhaft halten. Häufige Gründe sind falsch zugeordnete Unfälle oder eine fehlerhafte Risikoklassenzuteilung.

Werden Nichtberufsunfälle meiner Mitarbeitenden auch für den Malus berücksichtigt?

Ja, allerdings getrennt von den Berufsunfällen. Die SUVA berechnet für BU und NBU jeweils einen eigenen Bonus-Malus-Faktor. Ein hoher NBU-Schadenverlauf erhöht die NBU-Prämie, beeinflusst aber nicht die BU-Einstufung und umgekehrt.

Wie schnell wirkt sich ein unfallfreies Jahr auf meine SUVA-Prämie aus?

Nicht sofort. Da die SUVA einen Beobachtungszeitraum von 3 bis 5 Jahren heranzieht, verbessert ein einzelnes unfallfreies Jahr die Einstufung nur schrittweise. Spürbare Prämienreduktionen zeigen sich in der Regel nach 2 bis 3 Jahren konsequenter Unfallverhütung.

Zählen auch Unfälle von Temporärmitarbeitenden für meinen Bonus-Malus?

Temporärmitarbeitende sind in der Regel über den Personalverleiher versichert. Deren Unfälle belasten die Statistik des Verleihbetriebs, nicht die des Einsatzbetriebs. Unfälle von direkt angestellten Mitarbeitenden — auch befristet Angestellten — fliessen hingegen vollständig in die Berechnung ein.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Das SUVA-Bonus-Malus-System passt die Prämie jährlich anhand der betrieblichen Unfallhäufigkeit im Vergleich zum Branchendurchschnitt an (UVG Art. 92).
2.Die Skala reicht von minus 30 Prozent Bonus bei unterdurchschnittlicher Unfallhäufigkeit bis plus 50 Prozent Malus bei überdurchschnittlicher.
3.Grundlage sind die Schadendaten der letzten 3 bis 5 Jahre, wobei Veränderungen mit 1 bis 3 Jahren Verzögerung wirksam werden.
4.Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle werden getrennt bewertet und ergeben jeweils einen eigenen Bonus-Malus-Faktor.
5.Im Rechenbeispiel spart ein Schreinerbetrieb mit 12 Mitarbeitenden und einem Bonus von minus 15 Prozent jährlich CHF 4 608 an BU-Prämien.
6.Die Differenz zwischen maximalem Bonus und maximalem Malus kann bei einem mittleren KMU fast CHF 20 000 pro Jahr betragen.
7.Nachhaltige Prävention zahlt sich finanziell aus, auch wenn der Effekt auf die Prämie erst nach 2 bis 3 Jahren sichtbar wird.
8.Arbeitgeber sollten ihre Bonus-Malus-Einstufung jährlich prüfen und die Unfallstatistik systematisch auswerten.

06.Weiterführende Artikel