SUVA-Bonus-Malus-System: Funktionsweise, Berechnung und Praxisbeispiel
Das SUVA-Bonus-Malus-System vergleicht die eigene Unfallhäufigkeit mit dem Branchendurchschnitt und passt die Prämie um bis zu 30 Prozent an. Rechtsgrundlage ist das UVG Art. 92, das der SUVA erlaubt, die Prämien nach dem Schadenverlauf abzustufen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer weniger Unfälle hat als vergleichbare Betriebe, zahlt spürbar weniger — und umgekehrt.
01.Funktionsweise: Eigene Unfallhäufigkeit vs. Branchendurchschnitt
Die SUVA ordnet jeden Betrieb einer Risikoklasse zu, die den Basistarif bestimmt. Der Bonus-Malus-Mechanismus vergleicht dann die tatsächliche Unfallhäufigkeit und die Unfallkosten des Betriebs mit dem Durchschnitt aller Betriebe derselben Klasse. Massgebend sind die Schadenverläufe der letzten 3 bis 5 Jahre. Betriebe mit weniger und weniger schweren Unfällen erhalten einen Bonus, Betriebe mit überdurchschnittlicher Schadenlast einen Malus.
SUVA-Bonus-Malus-Skala 2026
Die Skala ist bewusst asymmetrisch: Der maximale Malus von plus 50 Prozent ist deutlich höher als der maximale Bonus von minus 30 Prozent. Damit setzt die SUVA einen stärkeren finanziellen Anreiz zur Unfallverhütung bei schadenauffälligen Betrieben. Die Einstufung erfolgt getrennt für Berufsunfälle (BU) und Nichtberufsunfälle (NBU).
02.Wann wird neu berechnet? Jährlicher Zyklus mit Zeitverzögerung
Die SUVA berechnet die Bonus-Malus-Einstufung jedes Jahr neu. Grundlage ist jeweils der Schadenverlauf der vergangenen 3 bis 5 Geschäftsjahre. Weil die SUVA einen mehrjährigen Beobachtungszeitraum heranzieht, wirken sich Veränderungen in der Unfallhäufigkeit nicht sofort aus. Ein einzelnes unfallfreies Jahr verbessert die Einstufung nur schrittweise, ebenso verschlechtert ein einzelner schwerer Unfall die Prämie nicht schlagartig auf den Maximalmalus.
- Beobachtungszeitraum: Die SUVA berücksichtigt die Schadendaten der letzten 3 bis 5 Jahre. Ältere Daten fliessen mit geringerem Gewicht ein.
- Zeitverzögerung: Verbesserungen oder Verschlechterungen in der Unfallhäufigkeit schlagen sich erst mit 1 bis 3 Jahren Verzögerung in der Prämie nieder.
- Mitteilung: Die SUVA informiert den Betrieb jeweils im Herbst über die neue Einstufung für das Folgejahr. Die angepasste Prämie gilt ab dem 1. Januar.
- Kleine Betriebe: Bei Betrieben mit sehr geringer Lohnsumme kann die individuelle Erfahrung statistisch weniger aussagekräftig sein. Die SUVA gewichtet dann den Branchendurchschnitt stärker.
Für Arbeitgeber bedeutet die Zeitverzögerung: Investitionen in die Arbeitssicherheit zahlen sich finanziell nicht sofort, aber nachhaltig aus. Umgekehrt kann ein Betrieb, der die Prävention vernachlässigt, noch ein bis zwei Jahre von einer günstigen Einstufung profitieren, bevor der Malus greift.
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Mehr erfahren →03.Rechenbeispiel: Konkrete CHF-Ersparnis durch weniger Unfälle
Ein Schreinerbetrieb mit 12 Mitarbeitenden und einer versicherten Lohnsumme von CHF 960 000 pro Jahr zahlt einen BU-Basistarif von 3,2 Prozent. Das ergibt eine Basisprämie von CHF 30 720 pro Jahr. Der Betrieb hat in den letzten 4 Jahren 2 Berufsunfälle weniger gemeldet als der Branchendurchschnitt seiner Risikoklasse.
Rechenbeispiel: Bonus durch unterdurchschnittliche Unfallhäufigkeit
Die Ersparnis von CHF 4 608 pro Jahr ergibt sich allein aus dem BU-Bonus. Hinzu kommt ein möglicher Bonus auf der NBU-Prämie, falls auch dort die Unfallhäufigkeit unterdurchschnittlich ist. Im umgekehrten Fall — bei überdurchschnittlicher Unfallhäufigkeit und einem Malus von plus 50 Prozent — würde derselbe Betrieb statt CHF 30 720 insgesamt CHF 46 080 zahlen, also CHF 15 360 mehr als der Basistarif. Die Differenz zwischen maximalem Bonus und maximalem Malus beträgt in diesem Beispiel CHF 19 968 pro Jahr.
04.Häufige Fehler
Fehler 1: Beinaheunfälle und Bagatellen werden nicht gemeldet
Manche Betriebe melden kleinere Vorfälle nicht, um die Statistik zu schönen. Das ist kurzfristig verständlich, verhindert aber die systematische Ursachenanalyse. Langfristig steigt das Risiko schwerer Unfälle, die den Malus deutlich stärker beeinflussen als mehrere Bagatellunfälle.
Fehler 2: Kurzfristiges Denken statt nachhaltiger Prävention
Weil Verbesserungen erst mit 1 bis 3 Jahren Verzögerung wirken, unterschätzen Betriebe den Effekt von Präventionsmassnahmen. Wer nach einem Jahr ohne sichtbare Prämienreduktion aufgibt, verpasst den kumulativen Effekt über die folgenden Jahre.
Fehler 3: BU- und NBU-Einstufung werden verwechselt
Die SUVA berechnet den Bonus-Malus für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle getrennt. Ein guter BU-Wert bedeutet nicht automatisch einen NBU-Bonus. Arbeitgeber sollten beide Einstufungen auf der jährlichen Prämienrechnung prüfen.
Fehler 4: Keine Analyse der eigenen Unfallstatistik
Viele Betriebe kennen ihre aktuelle Bonus-Malus-Stufe nicht und reagieren erst, wenn die Prämienrechnung unerwartet hoch ausfällt. Eine jährliche Auswertung der Unfallmeldungen ermöglicht gezielte Massnahmen, bevor sich ein Malus aufbaut.
Fehler 5: Einzelnen schweren Unfall als Ausreisser abtun
Ein schwerer Unfall mit hohen Heilungskosten und langer Arbeitsunfähigkeit kann die Schadenlast über mehrere Jahre belasten. Betriebe sollten nach jedem schweren Vorfall eine Ursachenanalyse durchführen und dokumentierte Massnahmen umsetzen, um Wiederholungen zu verhindern.
05.Häufige Fragen
Gilt das Bonus-Malus-System auch für Kleinstbetriebe mit wenigen Mitarbeitenden?
Grundsätzlich ja, aber bei sehr kleinen Lohnsummen ist die individuelle Unfallstatistik wenig aussagekräftig. Die SUVA gewichtet in solchen Fällen den Branchendurchschnitt stärker als die betriebseigene Erfahrung. Der individuelle Bonus oder Malus fällt dadurch geringer aus als bei grösseren Betrieben.
Kann ich bei der SUVA Einsprache gegen meine Bonus-Malus-Einstufung erheben?
Ja. Die jährliche Prämienrechnung ist eine anfechtbare Verfügung. Sie können innert 30 Tagen Einsprache bei der SUVA erheben, wenn Sie die Einstufung für fehlerhaft halten. Häufige Gründe sind falsch zugeordnete Unfälle oder eine fehlerhafte Risikoklassenzuteilung.
Werden Nichtberufsunfälle meiner Mitarbeitenden auch für den Malus berücksichtigt?
Ja, allerdings getrennt von den Berufsunfällen. Die SUVA berechnet für BU und NBU jeweils einen eigenen Bonus-Malus-Faktor. Ein hoher NBU-Schadenverlauf erhöht die NBU-Prämie, beeinflusst aber nicht die BU-Einstufung und umgekehrt.
Wie schnell wirkt sich ein unfallfreies Jahr auf meine SUVA-Prämie aus?
Nicht sofort. Da die SUVA einen Beobachtungszeitraum von 3 bis 5 Jahren heranzieht, verbessert ein einzelnes unfallfreies Jahr die Einstufung nur schrittweise. Spürbare Prämienreduktionen zeigen sich in der Regel nach 2 bis 3 Jahren konsequenter Unfallverhütung.
Zählen auch Unfälle von Temporärmitarbeitenden für meinen Bonus-Malus?
Temporärmitarbeitende sind in der Regel über den Personalverleiher versichert. Deren Unfälle belasten die Statistik des Verleihbetriebs, nicht die des Einsatzbetriebs. Unfälle von direkt angestellten Mitarbeitenden — auch befristet Angestellten — fliessen hingegen vollständig in die Berechnung ein.
