SUVA-Checklisten: Aufbau, Branchenlogik und Einführung

Übersicht & Leitfaden12 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Die SUVA stellt 195 branchenspezifische Checklisten für Sicherheitsprüfungen bereit, die täglich aktualisiert werden und Arbeitgeber kostenlos einsetzen können. Diese Checklisten bilden ein zentrales Werkzeug, um die gesetzliche Pflicht zur Gefahrenermittlung und Unfallverhütung gemäss UVG Art. 82 und VUV Art. 5 im Betrieb praktisch umzusetzen. Wer die passenden Checklisten systematisch einsetzt, dokumentiert und aktuell hält, schafft eine solide Grundlage für die betriebliche Arbeitssicherheit und ist bei SUVA-Kontrollen auf der sicheren Seite.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Die SUVA stellt aktuell 195 branchenspezifische Checklisten kostenlos auf suva.ch zur Verfügung, die täglich aktualisiert werden.
2.Arbeitgeber sind gemäss UVG Art. 82 und VUV Art. 5 verpflichtet, Gefahren im Betrieb systematisch zu ermitteln und Schutzmassnahmen umzusetzen — SUVA-Checklisten sind dafür ein anerkanntes Hilfsmittel.
3.Jede Checkliste folgt einem einheitlichen Aufbau mit Prüfpunkten, Verantwortlichkeiten, Statusfeldern und Massnahmenplanung.
4.Betriebe müssen nur diejenigen Checklisten einsetzen, die für ihre Branche, Tätigkeiten und Gefährdungen relevant sind — nicht alle 195.
5.Veraltete Checklistenversionen können bei einer SUVA-Kontrolle beanstandet werden, weshalb Betriebe ihre eingesetzten Listen regelmässig auf Aktualität prüfen müssen.

01.Was sind SUVA-Checklisten?

SUVA-Checklisten sind standardisierte Prüfhilfen, die von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) entwickelt und kostenlos bereitgestellt werden. Sie dienen Arbeitgebern und Sicherheitsbeauftragten dazu, Gefahren am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen, zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen festzulegen. Aktuell umfasst das Angebot 195 Checklisten (Stand 2026), die verschiedene Branchen, Tätigkeiten und Gefährdungsarten abdecken — von Absturzsicherung auf Baustellen über Maschinensicherheit in der Industrie bis hin zu Ergonomie im Büro.

Die rechtliche Grundlage bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG Art. 82), das Arbeitgeber verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV Art. 5) konkretisiert diese Pflicht: Arbeitgeber müssen Gefahren ermitteln und dokumentieren. SUVA-Checklisten gelten dabei als anerkanntes Hilfsmittel — ihr Einsatz wird von der SUVA bei Betriebskontrollen ausdrücklich empfohlen und als Nachweis der Sorgfaltspflicht akzeptiert.

  • Kostenlos verfügbar: Alle 195 Checklisten stehen auf suva.ch als PDF zum Download bereit, ohne Registrierung oder Gebühren.
  • Branchenspezifisch: Die Checklisten sind nach Branchen und Tätigkeiten gegliedert, sodass jeder Betrieb gezielt die relevanten Listen auswählen kann.
  • Täglich aktualisiert: Die SUVA überarbeitet ihre Checklisten laufend und stellt aktualisierte Versionen täglich online — veraltete Fassungen werden ersetzt.
  • Rechtlich anerkannt: Der Einsatz von SUVA-Checklisten gilt als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Sorgfaltspflicht gemäss UVG und VUV nachkommt.
Wichtigste Punkte:
Die SUVA bietet 195 kostenlose, branchenspezifische Checklisten auf suva.ch an.
SUVA-Checklisten sind ein anerkanntes Hilfsmittel zur Erfüllung der Arbeitgeberpflichten gemäss UVG Art. 82 und VUV Art. 5.
Die Checklisten werden täglich aktualisiert und decken verschiedenste Branchen und Gefährdungsarten ab.

02.Aufbau einer SUVA-Checkliste

Jede SUVA-Checkliste folgt einem einheitlichen, praxiserprobten Aufbau. Dieser standardisierte Rahmen stellt sicher, dass Prüfungen vollständig durchgeführt, Verantwortlichkeiten klar zugewiesen und Massnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden. Im Gegensatz zu selbst erstellten Checklisten basieren die SUVA-Versionen auf jahrzehntelanger Unfallanalyse und berücksichtigen branchenspezifische Gefährdungen, die Betriebe ohne Fachexpertise leicht übersehen.

ElementInhaltZweck
KopfbereichTitel, Bestellnummer, Branche, Datum der letzten AktualisierungIdentifikation und Versionskontrolle
PrüfpunkteKonkrete Fragen zu Gefahren und Schutzmassnahmen (Ja/Nein/Teilweise)Systematische Gefahrenermittlung
VerantwortlicheFeld für Name und Funktion der prüfenden PersonKlare Zuordnung der Verantwortlichkeit
StatusfeldBewertung jedes Prüfpunkts (erfüllt, nicht erfüllt, nicht zutreffend)Dokumentation des Ist-Zustands
MassnahmenfeldBeschreibung der nötigen Korrekturmassnahmen mit Frist und ZuständigkeitNachverfolgung offener Punkte
UnterschriftDatum und Unterschrift der durchführenden PersonRechtsgültiger Nachweis der Durchführung

Typischer Aufbau einer SUVA-Checkliste

Der wesentliche Unterschied zu selbst erstellten Checklisten liegt in der fachlichen Fundierung: SUVA-Checklisten werden von Spezialisten für Arbeitssicherheit entwickelt und berücksichtigen aktuelle Normen, Grenzwerte und gesetzliche Anforderungen. Ein Beispiel: Die Checkliste für Absturzsicherung auf Baustellen enthält den Grenzwert von 2 Metern Absturzhöhe gemäss BauAV, ab dem Schutzmassnahmen zwingend sind. Selbst erstellte Listen enthalten solche normativen Details häufig nicht oder verwenden veraltete Werte.

Wichtigste Punkte:
Jede SUVA-Checkliste enthält Prüfpunkte, Verantwortlichkeitszuweisung, Statusfelder und Massnahmenplanung.
Der standardisierte Aufbau gewährleistet vollständige und nachvollziehbare Sicherheitsprüfungen.
SUVA-Checklisten sind fachlich fundierter als selbst erstellte Listen, da sie auf Unfallanalysen und aktuellen Normen basieren.
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03.Welche Checklisten gelten für welchen Betrieb?

Nicht jeder Betrieb muss alle 195 Checklisten einsetzen. Die Auswahl richtet sich nach der Branche, den ausgeübten Tätigkeiten und den spezifischen Gefährdungen im Betrieb. Die SUVA gliedert ihre Checklisten nach Branchen und Themen, sodass Arbeitgeber gezielt die für sie relevanten Listen identifizieren können. Auf suva.ch lassen sich die Checklisten über eine Suchfunktion nach Branche, Stichwort oder Bestellnummer filtern.

BrancheTypische ThemenBeispiel-Checklisten
BaugewerbeAbsturzsicherung, Gerüste, Grabensicherung, KraneArbeiten auf Dächern, Gerüstbau, Baugruben und Gräben
Industrie und ProduktionMaschinensicherheit, Gefahrstoffe, Lärm, InstandhaltungPressen, Drehmaschinen, Schweissen, Staplerverkehr
Gastronomie und HotellerieKüchensicherheit, Rutschgefahr, Reinigung, ErgonomieKüchen, Reinigungsarbeiten, Umgang mit Reinigungsmitteln
GesundheitswesenBiologische Gefahren, Heben und Tragen, NadelstichverletzungenPatientenhandling, Umgang mit Zytostatika, Desinfektion
Büro und VerwaltungErgonomie, Bildschirmarbeit, StolpergefahrenBildschirmarbeitsplatz, Büroeinrichtung

Branchenbeispiele und typische SUVA-Checklisten

Ein Gastronomiebetrieb mit 15 Mitarbeitenden benötigt beispielsweise Checklisten zu Küchensicherheit, Rutschgefahr und Reinigungsmitteln — aber keine Checklisten zu Gerüstbau oder Maschinensicherheit. Ein Industriebetrieb mit Staplerverkehr hingegen muss unter anderem die Checkliste zum Staplerverkehr einsetzen, da gemäss VUV Art. 40 jeder Staplerfahrer eine nachgewiesene Ausbildung und eine schriftliche Erlaubnis des Arbeitgebers benötigt. Die Auswahl der relevanten Checklisten ist Teil der betrieblichen Gefahrenermittlung gemäss VUV Art. 5.

Wichtigste Punkte:
Betriebe wählen nur diejenigen Checklisten aus, die zu ihrer Branche, ihren Tätigkeiten und Gefährdungen passen.
Auf suva.ch lassen sich Checklisten nach Branche, Stichwort oder Bestellnummer filtern.
Die Auswahl der relevanten Checklisten ist Teil der gesetzlichen Gefahrenermittlung gemäss VUV Art. 5.

04.Aktualisierungspflicht: Warum Checklisten aktuell sein müssen

Die SUVA aktualisiert ihre Checklisten laufend — bei Änderungen von Normen, Grenzwerten oder gesetzlichen Vorgaben werden betroffene Listen überarbeitet und täglich auf suva.ch bereitgestellt. Betriebe, die mit veralteten Versionen arbeiten, riskieren bei einer SUVA-Kontrolle Beanstandungen. Veraltete Checklisten können falsche Grenzwerte, überholte Schutzmassnahmen oder fehlende Prüfpunkte enthalten, was die Sicherheit der Mitarbeitenden gefährdet und den Nachweis der Sorgfaltspflicht untergräbt.

  • Normenänderungen: Wenn sich Grenzwerte ändern — etwa beim Lärmschutz (ab 85 dB(A) Gehörschutzpflicht) — passt die SUVA die betroffenen Checklisten an.
  • Neue Gefährdungen: Neue Arbeitsmittel, Verfahren oder Stoffe können zusätzliche Prüfpunkte erfordern, die in aktualisierten Checklisten ergänzt werden.
  • Gesetzesänderungen: Änderungen in UVG, VUV, BauAV oder anderen Verordnungen fliessen direkt in die Checklisten ein.
  • Kontrollen und Regress: Bei einem Unfall kann die Verwendung veralteter Checklisten als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden. Bei grober Fahrlässigkeit droht ein SUVA-Regress von bis zu CHF 64 800.

Ein konkretes Risiko: Verwendet ein Bauunternehmen eine Checkliste zur Absturzsicherung, die noch einen veralteten Grenzwert von 3 Metern statt der geltenden 2 Meter gemäss BauAV enthält, und ein Mitarbeiter stürzt aus 2,5 Metern Höhe ab, kann die SUVA argumentieren, dass der Betrieb seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Betriebe sollten daher mindestens halbjährlich prüfen, ob ihre eingesetzten Checklisten noch der aktuellen Version auf suva.ch entsprechen.

Wichtigste Punkte:
Die SUVA aktualisiert ihre Checklisten täglich — Betriebe müssen sicherstellen, dass sie die aktuelle Version verwenden.
Veraltete Checklisten können bei SUVA-Kontrollen beanstandet werden und den Nachweis der Sorgfaltspflicht gefährden.
Mindestens halbjährlich sollten Betriebe ihre eingesetzten Checklisten mit den Versionen auf suva.ch abgleichen.

05.SUVA-Checklisten im Betrieb einführen: Schritt für Schritt

Die Einführung von SUVA-Checklisten im Betrieb erfordert eine systematische Vorgehensweise. Von der Auswahl der relevanten Listen über die Zuweisung von Verantwortlichkeiten bis zur laufenden Dokumentation und Massnahmenverfolgung — die folgenden Schritte zeigen den vollständigen Prozess, mit dem Betriebe ihre Arbeitssicherheit auf eine solide Grundlage stellen.

Schritt 1: Relevante SUVA-Checklisten für den Betrieb auswählen

Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefährdungen. Auf Basis dieser Analyse identifizieren Sie auf suva.ch die passenden Checklisten. Nutzen Sie die Suchfunktion und filtern Sie nach Ihrer Branche oder nach spezifischen Stichworten wie Absturz, Lärm, Gefahrstoffe oder Maschinen. Notieren Sie die Bestellnummern und das Datum der aktuellen Version.

  • Listen Sie alle Tätigkeiten und Arbeitsmittel im Betrieb auf, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Durchsuchen Sie suva.ch nach Checklisten, die zu diesen Tätigkeiten und Ihrer Branche passen.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis der ausgewählten Checklisten mit Bestellnummer, Titel und Versionsdatum.
  • Prüfen Sie, ob für Ihre EKAS-Betriebsgruppe zusätzliche Anforderungen gelten (Gruppe 1: volle ASA-Pflicht, Gruppe 2: eingeschränkte ASA-Pflicht).
Wichtigste Punkte:
Die Auswahl basiert auf einer Bestandsaufnahme der betrieblichen Tätigkeiten und Gefährdungen.
Auf suva.ch lassen sich Checklisten nach Branche und Stichwort filtern.
Ein Verzeichnis mit Bestellnummer und Versionsdatum erleichtert die spätere Aktualisierungskontrolle.

Schritt 2: Verantwortliche Personen zuweisen

Für jede Checkliste muss eine verantwortliche Person bestimmt werden, die die Prüfung durchführt und dokumentiert. Diese Person sollte die zu prüfenden Arbeitsbereiche kennen und über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Gemäss VUV Art. 7 muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die mit der Arbeitssicherheit betrauten Personen entsprechend ausgebildet sind. In kleineren Betrieben übernimmt häufig der Geschäftsführer oder der Sicherheitsbeauftragte diese Aufgabe.

ChecklisteVerantwortliche PersonStellvertretung
MaschinensicherheitProduktionsleiterSchichtleiter
StaplerverkehrLogistikleiterSicherheitsbeauftragter
KüchensicherheitKüchenchefSous-Chef
BildschirmarbeitsplatzHR-LeiterTeamleiter
AbsturzsicherungBaustellenleiterPolier

Beispielhafte Verantwortlichkeitszuweisung

Wichtigste Punkte:
Jede Checkliste braucht eine klar benannte verantwortliche Person mit Fachkenntnissen.
Stellvertretungen müssen geregelt sein, damit Prüfungen auch bei Abwesenheit stattfinden.
Gemäss VUV Art. 7 müssen die beauftragten Personen entsprechend ausgebildet sein.

Schritt 3: Prüfturnus und Zeitplan festlegen

Nicht jede Checkliste muss gleich häufig durchgeführt werden. Der Prüfturnus richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial, der Häufigkeit der Tätigkeit und den gesetzlichen Vorgaben. Hochrisikobereiche wie Baustellen oder Produktionsanlagen erfordern kürzere Intervalle als Büroarbeitsplätze. Legen Sie für jede Checkliste einen festen Turnus fest und tragen Sie die Termine in einen Jahresplan ein.

GefährdungsstufeBeispieleEmpfohlener Turnus
HochAbsturzsicherung, Krane, GefahrstoffeMonatlich bis quartalsweise
MittelMaschinensicherheit, Staplerverkehr, LärmQuartalsweise bis halbjährlich
NiedrigBildschirmarbeitsplatz, BüroergonomieJährlich

Empfohlene Prüfintervalle nach Gefährdungsstufe

Zusätzlich zu den regulären Prüfungen sollten ausserordentliche Prüfungen nach Unfällen, Beinahe-Unfällen, Umbauten oder der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden. Dokumentieren Sie den Prüfturnus schriftlich — bei einer SUVA-Kontrolle wird erwartet, dass der Betrieb einen nachvollziehbaren Prüfplan vorweisen kann.

Wichtigste Punkte:
Der Prüfturnus richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial — Hochrisikobereiche erfordern häufigere Prüfungen.
Ein schriftlicher Jahresplan mit festen Terminen stellt die regelmässige Durchführung sicher.
Nach Unfällen, Umbauten oder neuen Arbeitsmitteln sind ausserordentliche Prüfungen erforderlich.

Schritt 4: Checklisten durchführen und Ergebnisse dokumentieren

Bei der Durchführung geht die verantwortliche Person jeden Prüfpunkt der Checkliste systematisch durch und bewertet den Ist-Zustand vor Ort. Jeder Punkt wird als erfüllt, nicht erfüllt oder nicht zutreffend markiert. Wichtig: Die Prüfung findet immer am Arbeitsplatz statt, nicht am Schreibtisch. Nur so lassen sich tatsächliche Gefahren erkennen. Die durchführende Person unterschreibt die Checkliste mit Datum und macht sie damit zum rechtsgültigen Dokument.

  • Vor-Ort-Begehung: Prüfen Sie jeden Punkt direkt am Arbeitsplatz oder an der Maschine — nicht aus dem Gedächtnis.
  • Vollständigkeit: Lassen Sie keinen Prüfpunkt aus. Nicht zutreffende Punkte werden als solche markiert, nicht übersprungen.
  • Fotodokumentation: Fotografieren Sie Mängel als Beweismittel und zur späteren Nachverfolgung der Behebung.
  • Unterschrift und Datum: Jede ausgefüllte Checkliste wird mit Datum und Unterschrift der prüfenden Person versehen.
Wichtigste Punkte:
Die Prüfung erfolgt immer vor Ort am Arbeitsplatz, nicht am Schreibtisch.
Jeder Prüfpunkt wird bewertet — auch nicht zutreffende Punkte werden dokumentiert.
Unterschrift und Datum machen die Checkliste zum rechtsgültigen Nachweis.

Schritt 5: Massnahmen ableiten, priorisieren und umsetzen

Aus den nicht erfüllten Prüfpunkten leiten Sie konkrete Korrekturmassnahmen ab. Jede Massnahme erhält eine verantwortliche Person, eine Frist und eine Priorität. Die Priorisierung folgt dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen Massnahmen, technische vor organisatorischen, organisatorische vor persönlicher Schutzausrüstung. Dringende Gefahren — etwa eine fehlende Absturzsicherung ab 2 Metern Höhe gemäss BauAV — erfordern sofortige Massnahmen, notfalls die Einstellung der betroffenen Arbeiten.

  • Sofortmassnahmen: Akute Gefahren für Leib und Leben werden sofort behoben oder die betroffene Tätigkeit wird eingestellt.
  • Kurzfristige Massnahmen: Mängel mit erhöhtem Risiko werden innerhalb von 1 bis 4 Wochen behoben.
  • Mittelfristige Massnahmen: Verbesserungen mit geringerem Risiko werden innerhalb von 1 bis 3 Monaten umgesetzt.
Wichtigste Punkte:
Jede Massnahme erhält eine verantwortliche Person, eine Frist und eine Prioritätsstufe.
Die Priorisierung folgt dem STOP-Prinzip: Substitution, Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung.
Akute Gefahren erfordern sofortige Massnahmen oder die Einstellung der betroffenen Arbeiten.

Schritt 6: Massnahmenumsetzung nachverfolgen und Wirksamkeit prüfen

Die Dokumentation endet nicht mit der Feststellung von Mängeln. Jede beschlossene Massnahme muss nachverfolgt werden: Wurde sie fristgerecht umgesetzt? Ist die Gefahr tatsächlich beseitigt? Eine Wirksamkeitskontrolle stellt sicher, dass die Massnahme das Problem tatsächlich gelöst hat und keine neuen Gefahren entstanden sind. Führen Sie dazu eine Nachkontrolle durch und dokumentieren Sie das Ergebnis auf der Checkliste oder in einem separaten Massnahmenprotokoll.

Ein Massnahmentracking — ob in einer einfachen Tabelle oder in einer digitalen Lösung — gibt jederzeit Auskunft über den Status offener Punkte. Bei einer SUVA-Kontrolle wird nicht nur geprüft, ob Checklisten durchgeführt wurden, sondern auch, ob festgestellte Mängel tatsächlich behoben worden sind. Betriebe, die Mängel dokumentieren, aber nicht beheben, setzen sich einem erhöhten Haftungsrisiko aus.

Wichtigste Punkte:
Jede Massnahme wird auf fristgerechte Umsetzung und Wirksamkeit geprüft.
Ein Massnahmentracking gibt jederzeit Auskunft über den Status offener Punkte.
Bei SUVA-Kontrollen wird geprüft, ob festgestellte Mängel tatsächlich behoben wurden.

Schritt 7: Checklisten archivieren und regelmässig aktualisieren

Ausgefüllte Checklisten müssen archiviert werden, um bei Kontrollen oder im Schadensfall den Nachweis der durchgeführten Prüfungen erbringen zu können. Bewahren Sie die Dokumente mindestens 10 Jahre auf — dies entspricht der allgemeinen Aufbewahrungspflicht gemäss OR Art. 962. Gleichzeitig müssen Sie sicherstellen, dass Sie stets mit der aktuellen Version der SUVA-Checklisten arbeiten. Gleichen Sie Ihre eingesetzten Listen mindestens halbjährlich mit den Versionen auf suva.ch ab und ersetzen Sie veraltete Fassungen.

  • Archivierung: Bewahren Sie alle ausgefüllten Checklisten geordnet nach Datum und Bereich mindestens 10 Jahre auf.
  • Versionskontrolle: Notieren Sie bei jeder Checkliste die Bestellnummer und das Versionsdatum, um Aktualisierungen zu erkennen.
  • Halbjährlicher Abgleich: Vergleichen Sie Ihre eingesetzten Versionen mindestens alle sechs Monate mit den aktuellen Listen auf suva.ch.
Wichtigste Punkte:
Ausgefüllte Checklisten müssen mindestens 10 Jahre archiviert werden.
Mindestens halbjährlich sollten die eingesetzten Versionen mit suva.ch abgeglichen werden.
Eine saubere Versionskontrolle mit Bestellnummer und Datum verhindert den Einsatz veralteter Listen.
#AufgabeVerantwortlich
1Relevante SUVA-Checklisten auswählenGeschäftsführer / Sicherheitsbeauftragter
2Verantwortliche Personen zuweisenGeschäftsführer
3Prüfturnus und Zeitplan festlegenSicherheitsbeauftragter
4Checklisten vor Ort durchführen und dokumentierenZugewiesene Verantwortliche
5Massnahmen ableiten, priorisieren und umsetzenVerantwortliche / Geschäftsführer
6Massnahmenumsetzung nachverfolgenSicherheitsbeauftragter
7Checklisten archivieren und aktualisierenSicherheitsbeauftragter / Administration

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06.Häufige Fehler

Fehler 1: Alle 195 Checklisten einsetzen statt gezielt auswählen

Manche Betriebe laden sämtliche SUVA-Checklisten herunter und versuchen, alle durchzuarbeiten. Das führt zu Überforderung und oberflächlichen Prüfungen. Wählen Sie gezielt nur die Checklisten aus, die zu Ihren Tätigkeiten und Gefährdungen passen — Qualität geht vor Quantität.

Fehler 2: Checklisten am Schreibtisch ausfüllen statt vor Ort prüfen

Eine Checkliste, die ohne Begehung des Arbeitsplatzes ausgefüllt wird, verfehlt ihren Zweck. Gefahren lassen sich nur vor Ort erkennen — etwa ein defektes Geländer oder ein blockierter Fluchtweg. Bei einer SUVA-Kontrolle fällt eine reine Schreibtischprüfung schnell auf.

Fehler 3: Veraltete Checklistenversionen verwenden

Wer mit veralteten Versionen arbeitet, riskiert falsche Grenzwerte und fehlende Prüfpunkte. Bei einem Unfall kann dies als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden, was einen SUVA-Regress von bis zu CHF 64 800 bei grober Fahrlässigkeit nach sich ziehen kann. Gleichen Sie Ihre Versionen mindestens halbjährlich mit suva.ch ab.

Fehler 4: Keine Verantwortlichkeiten festlegen

Ohne klare Zuweisung bleibt unklar, wer die Checkliste wann durchführt. Das Ergebnis: Prüfungen werden vergessen oder doppelt gemacht. Weisen Sie jeder Checkliste eine verantwortliche Person und eine Stellvertretung zu.

Fehler 5: Mängel dokumentieren, aber nicht beheben

Eine Checkliste, die Mängel aufzeigt, ohne dass Massnahmen folgen, ist schlimmer als keine Checkliste — sie dokumentiert, dass der Betrieb von der Gefahr wusste und nichts unternommen hat. Jeder festgestellte Mangel muss eine Massnahme mit Frist und Verantwortlichkeit erhalten.

Fehler 6: Keinen festen Prüfturnus einhalten

Sporadische Prüfungen ohne festen Rhythmus führen zu Lücken in der Dokumentation. Bei einer SUVA-Kontrolle wird ein nachvollziehbarer Prüfplan erwartet. Legen Sie für jede Checkliste einen festen Turnus fest und tragen Sie die Termine in einen Jahresplan ein.

Fehler 7: Ausgefüllte Checklisten nicht archivieren

Ohne Archivierung fehlt der Nachweis, dass Prüfungen stattgefunden haben. Im Schadensfall kann der Betrieb nicht belegen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Bewahren Sie alle ausgefüllten Checklisten geordnet und mindestens 10 Jahre lang auf.

07.Häufige Fragen

Sind SUVA-Checklisten kostenlos?

Ja, alle 195 SUVA-Checklisten stehen kostenlos auf suva.ch zum Download bereit. Es ist keine Registrierung erforderlich. Die Checklisten können als PDF heruntergeladen, ausgedruckt und im Betrieb eingesetzt werden.

Muss ich alle 195 SUVA-Checklisten in meinem Betrieb einsetzen?

Nein, Sie müssen nur diejenigen Checklisten einsetzen, die für Ihre Branche, Tätigkeiten und Gefährdungen relevant sind. Ein Bürobetrieb benötigt andere Checklisten als ein Bauunternehmen. Die Auswahl ergibt sich aus Ihrer betrieblichen Gefahrenermittlung gemäss VUV Art. 5.

Wie oft muss ich SUVA-Checklisten durchführen?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Häufigkeit für alle Checklisten. Der Prüfturnus richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial: Hochrisikobereiche wie Baustellen sollten monatlich bis quartalsweise geprüft werden, Büroarbeitsplätze jährlich. Zusätzlich sind Prüfungen nach Unfällen oder Änderungen im Betrieb erforderlich.

Sind SUVA-Checklisten rechtlich verbindlich?

SUVA-Checklisten sind kein Gesetz, aber ein anerkanntes Hilfsmittel zur Erfüllung der Arbeitgeberpflichten gemäss UVG Art. 82 und VUV Art. 5. Ihr Einsatz wird von der SUVA bei Kontrollen empfohlen und als Nachweis der Sorgfaltspflicht akzeptiert. Wer sie nicht nutzt, muss auf andere Weise nachweisen, dass Gefahren systematisch ermittelt werden.

Was passiert, wenn ich bei einer SUVA-Kontrolle veraltete Checklisten verwende?

Veraltete Checklisten werden bei einer SUVA-Kontrolle beanstandet. Der Betrieb erhält in der Regel eine Frist zur Nachbesserung. Im Schadensfall kann die Verwendung veralteter Listen als Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden, was bei grober Fahrlässigkeit einen Regress von bis zu CHF 64 800 nach sich ziehen kann.

Kann ich SUVA-Checklisten durch eigene Checklisten ersetzen?

Grundsätzlich ja, sofern Ihre eigenen Checklisten die gleichen Prüfpunkte abdecken und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, die SUVA-Checklisten als Basis zu verwenden und bei Bedarf betriebsspezifisch zu ergänzen. So stellen Sie sicher, dass keine relevanten Prüfpunkte fehlen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Die SUVA stellt 195 branchenspezifische Checklisten kostenlos auf suva.ch bereit, die als anerkanntes Hilfsmittel zur Erfüllung der Arbeitgeberpflichten gemäss UVG Art. 82 und VUV Art. 5 gelten.
2.Jede Checkliste folgt einem einheitlichen Aufbau mit Prüfpunkten, Verantwortlichkeitszuweisung, Statusfeldern und Massnahmenplanung.
3.Betriebe wählen nur die für ihre Branche, Tätigkeiten und Gefährdungen relevanten Checklisten aus — nicht alle 195.
4.Die SUVA aktualisiert ihre Checklisten täglich; Betriebe müssen mindestens halbjährlich prüfen, ob sie die aktuelle Version verwenden.
5.Für jede Checkliste werden eine verantwortliche Person, ein fester Prüfturnus und ein dokumentierter Prozess zur Massnahmenverfolgung benötigt.
6.Festgestellte Mängel müssen mit konkreten Massnahmen, Fristen und Verantwortlichkeiten hinterlegt und nachverfolgt werden.
7.Ausgefüllte Checklisten sind mindestens 10 Jahre zu archivieren, um bei Kontrollen oder im Schadensfall den Nachweis der Sorgfaltspflicht erbringen zu können.
8.Veraltete Checklisten oder dokumentierte, aber nicht behobene Mängel stellen ein erhebliches Haftungsrisiko dar und können bei grober Fahrlässigkeit einen SUVA-Regress von bis zu CHF 64 800 auslösen.

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