SUVA-Checklisten Baugewerbe: Gerüste, Baugruben und Maschinen

Definition6 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Die SUVA stellt über 30 spezifische Checklisten für das Baugewerbe bereit — für Gerüste, Baugruben, Maschinen, Elektrosicherheit und Witterungsschutz. Diese Checklisten richten sich gezielt an Poliere und Sicherheitsbeauftragte, die auf der Baustelle systematisch prüfen müssen, ob die gesetzlichen Anforderungen der BauAV und der VUV eingehalten werden. Im Unterschied zu den allgemeinen SUVA-Checklisten sind die Bau-Checklisten auf die spezifischen Gefahren und Arbeitssituationen im Hoch- und Tiefbau zugeschnitten.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Die SUVA bietet über 30 branchenspezifische Checklisten für das Baugewerbe, die Themen wie Gerüste, Absturzsicherung, Baugruben, Baumaschinen und Elektrosicherheit abdecken.
2.Absturzsicherung ist gemäss BauAV ab 2 Metern Absturzhöhe zwingend vorgeschrieben und wird durch mehrere spezialisierte Checklisten abgedeckt.
3.Die Checklisten sind auf suva.ch kostenlos verfügbar und lassen sich nach Branche Bau filtern und als PDF herunterladen.
4.Gerüst-Checklisten müssen vor jedem Arbeitsbeginn, nach Witterungsereignissen und bei baulichen Änderungen erneut durchgearbeitet werden.
5.Poliere und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind die primären Anwender dieser Checklisten auf der Baustelle.

01.Die wichtigsten SUVA-Checklisten für Bau

Das Baugewerbe gehört in der Schweiz zu den Branchen mit dem höchsten Unfallrisiko. Die SUVA hat deshalb einen umfangreichen Checklistenkatalog entwickelt, der die häufigsten Gefahrensituationen auf Baustellen systematisch abdeckt. Jede Checkliste ist auf einen konkreten Arbeitsbereich zugeschnitten und enthält Prüfpunkte, die direkt vor Ort abgearbeitet werden können.

ChecklistenbereichAnwendungsbereichRechtsgrundlage
FassadengerüsteMontage, Zustand und Freigabe von Fassadengerüsten, Verankerung, Belagbreite, SeitenschutzBauAV Art. 18–28
Absturzsicherung allgemeinSicherung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ab 2 m Absturzhöhe: Geländer, Fangnetze, SicherheitsgurteBauAV Art. 15–17
Baugruben und GräbenBöschungsneigung, Verbau, Zugang, Schutz gegen Einsturz bei AushubarbeitenBauAV Art. 56–60
Baumaschinen und KraneBetriebssicherheit von Baggern, Kranen, Hubarbeitsbühnen; Prüfung vor Inbetriebnahme, LastdiagrammeVUV Art. 32–34
Elektrosicherheit auf BaustellenProvisorische Installationen, Schutzleiter, FI-Schutzschalter, KabelführungNIV, BauAV Art. 68
Witterungsschutz und HitzeMassnahmen bei Kälte, Hitze, Gewitter, Sturm; Arbeitsunterbruch bei ExtremwetterArG Art. 6, BauAV Art. 5

Übersicht der wichtigsten SUVA-Checklisten für das Baugewerbe

Neben diesen Kernbereichen existieren weitere Checklisten für Spezialthemen wie Dacharbeiten, Abbrucharbeiten, Arbeiten in der Nähe von Freileitungen und den Umgang mit Asbest. Für Betriebe der EKAS-Betriebsgruppe 1, zu der die meisten Bauunternehmen gehören, ist die systematische Anwendung dieser Checklisten Teil der ASA-Pflicht gemäss EKAS-Richtlinie 6508.

Wichtigste Punkte:
Die SUVA-Checklisten für den Bau decken sechs Kernbereiche ab: Gerüste, Absturzsicherung, Baugruben, Baumaschinen, Elektrosicherheit und Witterungsschutz.
Absturzsicherung ist gemäss BauAV ab 2 Metern Absturzhöhe zwingend und wird durch mehrere spezialisierte Checklisten geprüft.
Bauunternehmen gehören meist zur EKAS-Betriebsgruppe 1 und unterliegen damit der vollen ASA-Pflicht.

02.Wie man die richtigen Checklisten findet

Alle SUVA-Checklisten für das Baugewerbe sind kostenlos auf suva.ch verfügbar. Der schnellste Weg führt über den Bereich Prävention, wo sich die Checklisten nach Branche filtern lassen. Für Poliere und SiBe empfiehlt es sich, die relevanten Checklisten vorab herunterzuladen und auf der Baustelle griffbereit zu haben — entweder als ausgedrucktes PDF oder digital auf dem Tablet.

  • Schritt 1: Webseite aufrufen: Navigieren Sie auf suva.ch zum Bereich Prävention und wählen Sie dort den Checklistenkatalog.
  • Schritt 2: Branchenfilter setzen: Filtern Sie nach der Branche Bau. Die Ergebnisliste zeigt alle bauspezifischen Checklisten mit Bestellnummer und Kurzbeschreibung.
  • Schritt 3: Checklisten auswählen: Wählen Sie die Checklisten, die zu den aktuellen Arbeiten auf Ihrer Baustelle passen. Bei Hochbauarbeiten sind Gerüst- und Absturzsicherungs-Checklisten fast immer relevant.
  • Schritt 4: Herunterladen oder bestellen: Laden Sie die Checklisten als PDF herunter oder bestellen Sie gedruckte Exemplare direkt bei der SUVA. Gedruckte Checklisten eignen sich besonders für den täglichen Einsatz auf der Baustelle.

Achten Sie darauf, immer die aktuelle Version einer Checkliste zu verwenden. Die SUVA aktualisiert ihre Checklisten regelmässig, wenn sich Vorschriften oder technische Standards ändern. Eine veraltete Checkliste kann dazu führen, dass relevante Prüfpunkte fehlen und bei einer SUVA-Kontrolle Beanstandungen erfolgen.

Wichtigste Punkte:
Alle Bau-Checklisten sind auf suva.ch im Bereich Prävention kostenlos als PDF verfügbar.
Der Branchenfilter Bau liefert gezielt die relevanten Checklisten mit Bestellnummer.
Veraltete Checklisten-Versionen können bei SUVA-Kontrollen zu Beanstandungen führen.
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03.Wie oft anwenden?

Die Anwendungsfrequenz der SUVA-Checklisten hängt vom Checklistentyp und der Arbeitssituation ab. Grundsätzlich gilt: Sicherheitsprüfungen sind kein einmaliger Vorgang, sondern müssen bei jeder relevanten Veränderung wiederholt werden. Die BauAV verlangt, dass Schutzmassnahmen laufend überprüft und an veränderte Bedingungen angepasst werden.

ChecklistentypWann anwendenTypische Frequenz
GerüsteVor Erstbenutzung, nach Sturm oder Erschütterung, nach Umbauten am GerüstTäglich vor Arbeitsbeginn (Sichtkontrolle), vollständig bei Änderungen
AbsturzsicherungVor jedem Arbeitsbeginn an exponierten Stellen, nach Änderungen der ArbeitsplatzgeometrieTäglich
Baugruben und GräbenVor Betreten der Baugrube, nach starkem Regen oder Frost, bei Veränderung der BodenverhältnisseTäglich und nach Witterungsereignissen
Baumaschinen und KraneVor jeder Inbetriebnahme, nach Reparaturen, bei Standortwechsel des KransTäglich vor Arbeitsbeginn
ElektrosicherheitBei Erstinstallation, nach Umbauten, periodisch während der BauphaseWöchentlich und nach Änderungen
WitterungsschutzBei Wetterumschwung, vor Beginn von Arbeiten im Freien bei ExtremwetterSituativ und saisonal

Empfohlene Anwendungsfrequenz nach Checklistentyp

Bei angekündigten oder unangekündigten SUVA-Kontrollen muss der Polier oder SiBe nachweisen können, dass die relevanten Checklisten regelmässig durchgearbeitet wurden. Dokumentieren Sie deshalb jede Prüfung mit Datum, Unterschrift und allfälligen Feststellungen. Werden Mängel festgestellt, müssen diese vor Arbeitsbeginn behoben oder die betroffenen Bereiche gesperrt werden. Ein Verstoss gegen die BauAV kann gemäss UVG Art. 82 zu Prämienaufschlägen von bis zu 50 Prozent im SUVA-Bonus-Malus-System führen.

Wichtigste Punkte:
Gerüst- und Absturzsicherungs-Checklisten sind täglich vor Arbeitsbeginn anzuwenden.
Nach Witterungsereignissen wie Sturm oder starkem Regen müssen Baugruben- und Gerüstprüfungen wiederholt werden.
Jede Prüfung muss mit Datum und Unterschrift dokumentiert werden, um bei SUVA-Kontrollen den Nachweis erbringen zu können.
Verstösse gegen die BauAV können zu SUVA-Prämienaufschlägen von bis zu 50 Prozent führen.

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04.Häufige Fehler

Fehler 1: Checklisten nur bei SUVA-Kontrollen hervorholen

Wer Checklisten nur anlässlich einer angekündigten Kontrolle durcharbeitet, verfehlt deren Zweck. Sicherheitsmängel bleiben im Alltag unentdeckt und können zu schweren Unfällen führen. Integrieren Sie die Checklisten in die tägliche Routine vor Arbeitsbeginn.

Fehler 2: Veraltete Checklistenversionen verwenden

Die SUVA aktualisiert ihre Checklisten regelmässig. Wer mit einer veralteten Version arbeitet, übersieht möglicherweise neue Prüfpunkte, die auf geänderte Vorschriften zurückgehen. Prüfen Sie mindestens halbjährlich auf suva.ch, ob aktualisierte Versionen vorliegen.

Fehler 3: Festgestellte Mängel nicht dokumentieren

Wird ein Mangel bei der Checklistenprüfung festgestellt, aber nicht schriftlich festgehalten, fehlt der Nachweis für die Nachverfolgung. Ohne Dokumentation kann bei einem Unfall der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit entstehen, was einen SUVA-Regress von bis zu CHF 64 800 nach sich ziehen kann.

Fehler 4: Nur eine allgemeine Checkliste für die gesamte Baustelle nutzen

Jeder Arbeitsbereich auf einer Baustelle hat eigene Gefahren. Eine einzige allgemeine Checkliste deckt weder die Gerüstsicherheit noch die Baugrubenprüfung ausreichend ab. Verwenden Sie für jeden Bereich die passende Spezialcheckliste der SUVA.

Fehler 5: Checklisten ohne Schulung der Mitarbeitenden einführen

Wenn Poliere und Vorarbeiter nicht wissen, wie die Prüfpunkte einer Checkliste zu interpretieren sind, werden Mängel übersehen oder falsch bewertet. Schulen Sie alle Anwender in der korrekten Handhabung der jeweiligen Checkliste, bevor diese im Betrieb eingesetzt wird.

05.Häufige Fragen

Sind SUVA-Checklisten für Bauunternehmen gesetzlich vorgeschrieben?

Die SUVA-Checklisten selbst sind kein Gesetz, aber sie konkretisieren die Anforderungen der BauAV und der VUV. Arbeitgeber sind gemäss VUV Art. 5 verpflichtet, Gefahren systematisch zu ermitteln und Schutzmassnahmen zu treffen. Die SUVA-Checklisten gelten als anerkanntes Hilfsmittel, um diese Pflicht nachweisbar zu erfüllen.

Kann ich SUVA-Checklisten digital auf dem Tablet ausfüllen?

Ja, die SUVA stellt ihre Checklisten als PDF bereit, die sich auf Tablets öffnen und digital ausfüllen lassen. Alternativ können Sie die Prüfpunkte in ein digitales Arbeitssicherheitssystem übertragen. Entscheidend ist, dass die ausgefüllte Checkliste mit Datum und Unterschrift archiviert wird.

Wer ist auf der Baustelle für das Ausfüllen der Checklisten verantwortlich?

In der Regel ist der Polier oder der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) für die Durchführung der Checklistenprüfungen verantwortlich. Die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit liegt jedoch beim Arbeitgeber gemäss UVG Art. 82. Dieser muss sicherstellen, dass die Prüfungen tatsächlich durchgeführt und dokumentiert werden.

Was passiert, wenn bei einer SUVA-Kontrolle Mängel festgestellt werden?

Die SUVA kann bei festgestellten Mängeln eine Frist zur Behebung setzen oder bei unmittelbarer Gefahr einen sofortigen Arbeitsstopp verfügen. Bei wiederholten Verstössen drohen Prämienaufschläge im Bonus-Malus-System von bis zu 50 Prozent. In schweren Fällen kann die SUVA die Angelegenheit an die kantonale Arbeitsinspektorat weiterleiten.

Gibt es SUVA-Checklisten speziell für Dacharbeiten?

Ja, die SUVA bietet spezifische Checklisten für Dacharbeiten an, die Themen wie Absturzsicherung an Dachrändern, Durchsturzsicherung bei Lichtkuppeln und die Sicherung von Dachöffnungen abdecken. Diese Checklisten ergänzen die allgemeine Absturzsicherungs-Checkliste und sind bei Arbeiten ab 2 Metern Absturzhöhe gemäss BauAV zwingend relevant.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Die SUVA stellt über 30 branchenspezifische Checklisten für das Baugewerbe bereit, die Gerüste, Absturzsicherung, Baugruben, Baumaschinen, Elektrosicherheit und Witterungsschutz abdecken.
2.Alle Checklisten sind auf suva.ch im Bereich Prävention kostenlos verfügbar und lassen sich nach der Branche Bau filtern.
3.Absturzsicherung ist gemäss BauAV ab 2 Metern Absturzhöhe zwingend vorgeschrieben und muss täglich vor Arbeitsbeginn geprüft werden.
4.Gerüst-Checklisten sind vor Erstbenutzung, nach Witterungsereignissen und nach Umbauten vollständig durchzuarbeiten.
5.Jede Checklistenprüfung muss mit Datum, Unterschrift und allfälligen Feststellungen dokumentiert werden.
6.Bauunternehmen gehören in der Regel zur EKAS-Betriebsgruppe 1 und unterliegen der vollen ASA-Pflicht gemäss EKAS-Richtlinie 6508.
7.Verstösse gegen die BauAV können im SUVA-Bonus-Malus-System zu Prämienaufschlägen von bis zu 50 Prozent führen.
8.Verwenden Sie für jeden Arbeitsbereich die passende Spezialcheckliste und prüfen Sie regelmässig auf aktualisierte Versionen.

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