Sicherheitsorganisation aufbauen im KMU: Rollen, Ressourcen und Prozesse

Übersicht & Leitfaden12 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Eine Sicherheitsorganisation im KMU aufzubauen beginnt mit klaren Rollen, definierten Verantwortlichkeiten und einem dokumentierten Auditprozess. Ohne formale Struktur bleibt Arbeitssicherheit ein Zufallsprodukt: Zuständigkeiten sind unklar, Massnahmen werden nicht umgesetzt und bei einem Unfall fehlt der Nachweis, dass der Betrieb seine Pflichten nach ArG Art. 6 und VUV Art. 3 erfüllt hat. Dieser Leitfaden zeigt, welche Elemente eine Sicherheitsorganisation im KMU braucht, wie viel Zeit und Geld der Aufbau kostet und wie Sie den Prozess in sieben Schritten strukturiert umsetzen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Der Arbeitgeber trägt nach ArG Art. 6 und UVG Art. 82 die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und muss eine formale Sicherheitsorganisation aufbauen.
2.Die EKAS-Richtlinie 6508 definiert drei Betriebsgruppen mit unterschiedlichen ASA-Pflichten — Gruppe 1 erfordert Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft, Gruppe 3 hat kein besonderes Risiko.
3.Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) benötigt je nach Betriebsgrösse zwischen 2 und 8 Stunden pro Monat für seine Aufgaben — diese Zeit muss eingeplant und von der Geschäftsleitung freigegeben werden.
4.Externe Sicherheitsfachkräfte kosten in der Schweiz typischerweise CHF 150 bis CHF 250 pro Stunde, was für KMU mit 10 bis 50 Mitarbeitenden jährliche Kosten von CHF 3 000 bis CHF 10 000 bedeuten kann.
5.Fehlende oder mangelhafte Sicherheitsorganisation kann bei Unfällen zu persönlicher Haftung der Geschäftsleitung nach OR Art. 328 führen und erhöht die SUVA-Prämien über das Bonus-Malus-System um bis zu 50 Prozent.

01.Warum braucht ein KMU eine formale Sicherheitsorganisation?

Viele KMU regeln Arbeitssicherheit informell: Der Chef kümmert sich nebenbei, Sicherheitsthemen werden bei Bedarf besprochen, eine schriftliche Dokumentation fehlt. Das funktioniert so lange, bis ein Unfall passiert. Dann zeigt sich, dass informelle Strukturen weder rechtlich noch organisatorisch ausreichen.

Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig: ArG Art. 6 verpflichtet den Arbeitgeber, alle Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden zu treffen. UVG Art. 82 verlangt die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. VUV Art. 3 bis 10 konkretisieren die organisatorischen Pflichten, darunter die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und die Dokumentation der getroffenen Massnahmen. Wer diese Pflichten nicht nachweisbar erfüllt, haftet persönlich nach OR Art. 328.

  • Gesetzliche Pflicht: ArG Art. 6 und VUV Art. 3–10 verlangen eine dokumentierte Sicherheitsorganisation mit klaren Zuständigkeiten. Bei Betrieben der EKAS-Gruppen 1 und 2 kommt die ASA-Pflicht gemäss EKAS-Richtlinie 6508 hinzu.
  • Haftungsschutz: Ohne nachweisbare Organisation kann die SUVA bei grober Fahrlässigkeit bis CHF 64 800 regressieren (UVG Art. 75). Bei Vorsatz ist der Regress unbegrenzt. Eine dokumentierte Sicherheitsorganisation ist der wichtigste Nachweis, dass der Betrieb seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
  • Wirtschaftliche Effizienz: Betriebe mit tiefer Unfallhäufigkeit profitieren vom SUVA-Bonus-Malus-System mit bis zu 30 Prozent Prämienrabatt. Umgekehrt drohen bei häufigen Unfällen Zuschläge von bis zu 50 Prozent. Eine funktionierende Sicherheitsorganisation senkt die Unfallzahlen und damit die Prämienkosten.
  • Betriebliche Kontinuität: Jeder Arbeitsunfall verursacht Ausfallkosten, Produktionsstörungen und administrativen Aufwand. Strukturierte Prävention reduziert diese Risiken systematisch und schafft Planungssicherheit.
Wichtigste Punkte:
ArG Art. 6 und VUV Art. 3–10 verpflichten jeden Arbeitgeber zu einer dokumentierten Sicherheitsorganisation.
Informelle Arbeitssicherheit ohne klare Struktur genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das SUVA-Bonus-Malus-System belohnt tiefe Unfallzahlen mit bis zu 30 Prozent Prämienrabatt.
Fehlende Dokumentation kann bei Unfällen zu persönlicher Haftung der Geschäftsleitung führen.

02.Elemente einer Sicherheitsorganisation

Eine funktionsfähige Sicherheitsorganisation im KMU besteht aus mehreren Rollen, die klar voneinander abgegrenzt und miteinander vernetzt sind. Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung und kann diese nicht delegieren. Operative Aufgaben werden an den Sicherheitsbeauftragten und bei Bedarf an externe ASA-Spezialisten übertragen. Entscheidend ist, dass jede Rolle schriftlich beauftragt wird und die Schnittstellen zu HR und Linienvorgesetzten definiert sind.

RolleEbeneKernaufgabenVoraussetzung
SicherheitsverantwortlicherGeschäftsleitungGesamtverantwortung, Budget, strategische Entscheide, Rechenschaft gegenüber BehördenMitglied der GL, nicht delegierbar
Sicherheitsbeauftragter (SiBe)OperativGefährdungsermittlung, Massnahmenumsetzung, Schulungen, Unfallanalyse, BegehungenSchriftliche Beauftragung, SUVA-Grundkurs oder gleichwertig
ASA-Spezialist (intern/extern)FachlichArbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Sicherheitstechnik gemäss EKAS 6508Anerkannte Fachausbildung, Pflicht bei EKAS-Gruppe 1 und 2
LinienvorgesetzteOperativUmsetzung der Sicherheitsmassnahmen im Tagesgeschäft, Instruktion der MitarbeitendenEinweisung durch SiBe
HR-AbteilungAdministrativUnfallmeldungen, Schulungsnachweise, Personalakten, WiedereingliederungKenntnis der Meldepflichten und Fristen

Rollen und Aufgaben in der Sicherheitsorganisation

In einem typischen KMU mit 20 bis 50 Mitarbeitenden sieht die Struktur folgendermassen aus: Ein GL-Mitglied übernimmt die Rolle des Sicherheitsverantwortlichen. Ein erfahrener Mitarbeitender wird als SiBe geschult und beauftragt. Bei Betrieben der EKAS-Gruppe 1 oder 2 wird zusätzlich ein externer ASA-Spezialist beigezogen. Die Linienvorgesetzten setzen die Massnahmen in ihren Teams um, und HR verwaltet die Dokumentation. Alle Rollen sind im Organigramm der Sicherheitsorganisation abgebildet und die Stellvertretung ist geregelt.

Wichtigste Punkte:
Die Gesamtverantwortung liegt bei der Geschäftsleitung und ist nicht delegierbar.
Jede Rolle in der Sicherheitsorganisation muss schriftlich beauftragt und im Organigramm abgebildet sein.
Betriebe der EKAS-Gruppe 1 und 2 benötigen zusätzlich einen ASA-Spezialisten gemäss EKAS-Richtlinie 6508.
Die Schnittstellen zwischen SiBe, HR und Linienvorgesetzten müssen klar definiert sein.
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03.Ressourcenplanung: Zeit und Kosten

Der häufigste Grund, warum Sicherheitsorganisationen in KMU scheitern, ist fehlende Ressourcenplanung. Eine Rolle ohne Zeit und Budget bleibt wirkungslos. Die Geschäftsleitung muss vor dem Aufbau realistisch einschätzen, wie viel Aufwand die einzelnen Funktionen erfordern und welche Kosten für externe Unterstützung anfallen.

RolleBetrieb bis 20 MABetrieb 20–50 MABetrieb 50–100 MA
Sicherheitsverantwortlicher (GL)1–2 Stunden/Monat2–4 Stunden/Monat4–6 Stunden/Monat
Sicherheitsbeauftragter (SiBe)2–4 Stunden/Monat4–8 Stunden/Monat8–16 Stunden/Monat (evtl. Teilzeit)
ASA-Spezialist extern2–4 Einsätze/Jahr4–6 Einsätze/Jahr6–12 Einsätze/Jahr
Linienvorgesetzte30 Min./Woche30–60 Min./Woche1–2 Stunden/Woche

Typischer Zeitaufwand nach Rolle und Betriebsgrösse

Externe Sicherheitsfachkräfte berechnen in der Schweiz typischerweise CHF 150 bis CHF 250 pro Stunde. Für ein KMU mit 30 Mitarbeitenden in der EKAS-Gruppe 2 ergeben sich bei vier bis sechs Einsätzen pro Jahr Kosten von rund CHF 3 000 bis CHF 6 000. Betriebe der Gruppe 1 mit umfassender ASA-Pflicht müssen mit CHF 8 000 bis CHF 15 000 jährlich rechnen, da neben der Sicherheitsfachkraft auch ein Arbeitsmediziner beigezogen werden muss.

  • Intern leistbar: Gefährdungsermittlung, Sicherheitsbegehungen, Instruktionen, Unfallmeldungen und Dokumentation. Diese Aufgaben kann ein geschulter SiBe mit entsprechender Zeitfreigabe selbst übernehmen.
  • Extern sinnvoll: Arbeitsmedizinische Beurteilungen, Lärmmessungen ab 85 dB(A), Gefahrstoffanalysen, Erstellung des ASA-Konzepts und Audits. Diese Aufgaben erfordern Fachkenntnisse, die intern selten vorhanden sind.
  • Kostenoptimierung: Branchenlösungen nach EKAS-Richtlinie 6508 bieten standardisierte Konzepte und reduzieren den externen Beratungsaufwand erheblich. Die Jahresgebühren liegen je nach Branche bei CHF 200 bis CHF 800 pro Betrieb.
Wichtigste Punkte:
Ein SiBe benötigt je nach Betriebsgrösse zwischen 2 und 16 Stunden pro Monat.
Externe Sicherheitsfachkräfte kosten CHF 150 bis CHF 250 pro Stunde.
Branchenlösungen nach EKAS 6508 reduzieren den externen Beratungsaufwand und die Kosten.
Ohne eingeplante Zeitressourcen bleibt die Rolle des SiBe wirkungslos.

04.Häufige Fehler beim Aufbau

Beim Aufbau einer Sicherheitsorganisation im KMU treten immer wieder dieselben Fehler auf. Sie betreffen vor allem die formale Beauftragung, die Ressourcenzuteilung und die Kommunikation. Die folgenden Punkte zeigen die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden.

  • Keine schriftliche Beauftragung: Der SiBe wird mündlich bestimmt, aber es fehlt ein schriftliches Dokument mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten. Im Schadenfall kann der Betrieb nicht nachweisen, dass die Rolle besetzt war.
  • Rolle ohne Ressourcen: Der SiBe erhält die Funktion zusätzlich zu seinem vollen Arbeitspensum, ohne Zeitkontingent oder Budget. Die Sicherheitsaufgaben werden chronisch vernachlässigt.
  • Fehlende Kommunikation an Mitarbeitende: Die Sicherheitsorganisation existiert auf dem Papier, aber die Mitarbeitenden wissen nicht, wer SiBe ist und an wen sie sich bei Sicherheitsfragen wenden können.
  • Keine regelmässige Überprüfung: Die Sicherheitsorganisation wird einmal aufgebaut und dann nicht mehr angepasst. Personalwechsel, neue Maschinen oder veränderte Prozesse machen die bestehende Struktur obsolet.
  • Gesamtverantwortung wird delegiert: Die Geschäftsleitung überträgt die Verantwortung vollständig an den SiBe und zieht sich zurück. Die Gesamtverantwortung nach ArG Art. 6 bleibt jedoch immer bei der GL.
Wichtigste Punkte:
Jede Rollenübertragung in der Sicherheitsorganisation muss schriftlich erfolgen.
Ohne definiertes Zeitkontingent bleibt die SiBe-Funktion wirkungslos.
Alle Mitarbeitenden müssen wissen, wer für Arbeitssicherheit zuständig ist.

05.Sicherheitsorganisation Schritt für Schritt aufbauen

Der Aufbau einer Sicherheitsorganisation folgt einem strukturierten Prozess in sieben Schritten. Beginnen Sie mit der Klärung der gesetzlichen Anforderungen und arbeiten Sie sich systematisch bis zur regelmässigen Überprüfung vor. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Planen Sie für den gesamten Erstaufbau je nach Betriebsgrösse zwei bis sechs Wochen ein.

Schritt 1: Gesetzliche Anforderungen klären

Bevor Sie Rollen besetzen oder Prozesse definieren, müssen Sie wissen, welche gesetzlichen Anforderungen für Ihren Betrieb gelten. Die Pflichten hängen von der Betriebsgrösse, der Branche und der EKAS-Betriebsgruppe ab.

  • EKAS-Betriebsgruppe bestimmen: Prüfen Sie anhand des NOGA-Codes und der SUVA-Klassifikation, ob Ihr Betrieb der Gruppe 1 (volle ASA-Pflicht), Gruppe 2 (eingeschränkte ASA-Pflicht) oder Gruppe 3 (kein besonderes Risiko) zugeordnet ist.
  • Branchenlösung prüfen: Viele Branchen bieten von der EKAS anerkannte Branchenlösungen an. Diese vereinfachen die Umsetzung der ASA-Pflicht erheblich und sind für KMU oft der effizienteste Weg.
  • Spezialvorschriften identifizieren: Je nach Tätigkeit gelten zusätzliche Vorschriften wie die BauAV (Absturzsicherung ab 2 m), VUV Art. 40 (Staplerausweis) oder Lärmschutzvorschriften (Gehörschutzpflicht ab 85 dB(A)).
Wichtigste Punkte:
Die EKAS-Betriebsgruppe bestimmt den Umfang der ASA-Pflicht.
Branchenlösungen vereinfachen die Umsetzung für KMU erheblich.
Spezialvorschriften wie BauAV oder VUV Art. 40 müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Schritt 2: Sicherheitsverantwortlichen auf GL-Ebene bestimmen

Die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit liegt bei der Geschäftsleitung und kann nicht delegiert werden. Bestimmen Sie ein GL-Mitglied, das die Rolle des Sicherheitsverantwortlichen formell übernimmt. In Einzelunternehmen ist dies automatisch der Inhaber. In grösseren KMU empfiehlt sich ein GL-Mitglied mit operativer Nähe zum Betrieb, etwa der Leiter Produktion oder Betrieb.

Der Sicherheitsverantwortliche genehmigt das Budget für Arbeitssicherheit, gibt die Zeitressourcen für den SiBe frei, entscheidet über Investitionen in Schutzmassnahmen und vertritt den Betrieb gegenüber Behörden und SUVA. Halten Sie die Ernennung schriftlich fest und kommunizieren Sie sie an alle Führungskräfte.

Wichtigste Punkte:
Die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit ist nicht delegierbar und bleibt bei der GL.
Die Ernennung des Sicherheitsverantwortlichen muss schriftlich dokumentiert werden.
Der Sicherheitsverantwortliche genehmigt Budget und Zeitressourcen für die gesamte Sicherheitsorganisation.

Schritt 3: Sicherheitsbeauftragten benennen und schulen

Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist die operative Drehscheibe der Sicherheitsorganisation. Wählen Sie eine Person mit Praxiserfahrung, Akzeptanz im Team und Interesse an Sicherheitsthemen. Die Person muss nicht zwingend eine Führungsfunktion haben, braucht aber Zugang zu allen Arbeitsbereichen und die Rückendeckung der Geschäftsleitung.

  • Schriftliche Beauftragung: Erstellen Sie ein Dokument mit Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Zeitkontingent und Stellvertretungsregelung. Beide Seiten unterschreiben.
  • Grundausbildung: Der SiBe absolviert einen SUVA-Grundkurs für Sicherheitsbeauftragte (2 Tage) oder eine gleichwertige Ausbildung. Kosten: rund CHF 800 bis CHF 1 200 pro Person.
  • Zeitfreigabe: Definieren Sie ein monatliches Zeitkontingent gemäss Betriebsgrösse. Bei 20 bis 50 Mitarbeitenden sind 4 bis 8 Stunden pro Monat realistisch.
Wichtigste Punkte:
Der SiBe benötigt eine schriftliche Beauftragung mit definierten Aufgaben und Zeitkontingent.
Die SUVA-Grundausbildung für SiBe dauert 2 Tage und kostet CHF 800 bis CHF 1 200.
Die Stellvertretung des SiBe muss geregelt sein.

Schritt 4: ASA-Spezialisten intern oder extern einbinden

Betriebe der EKAS-Gruppe 1 benötigen sowohl einen Arbeitshygieniker oder Sicherheitsingenieur als auch einen Arbeitsmediziner. Betriebe der Gruppe 2 benötigen mindestens eine dieser Fachpersonen. Für die meisten KMU ist der externe Beizug wirtschaftlicher als eine interne Anstellung.

EKAS-GruppeASA-PflichtTypische Lösung im KMU
Gruppe 1 (erhöhtes Risiko)Volle ASA-Pflicht: Betriebsarzt und SicherheitsfachkraftExterne Spezialisten oder Branchenlösung mit Fachbegleitung
Gruppe 2 (eingeschränkt)Eingeschränkte ASA-PflichtBranchenlösung oder externer Spezialist auf Mandatsbasis
Gruppe 3 (kein besonderes Risiko)Keine spezifische ASA-PflichtSiBe mit Grundausbildung, keine externen Spezialisten nötig

ASA-Pflicht nach EKAS-Betriebsgruppe

Holen Sie bei externen Anbietern mindestens zwei Offerten ein. Achten Sie darauf, dass der Spezialist von der EKAS anerkannt ist und Erfahrung in Ihrer Branche mitbringt. Vereinbaren Sie ein Jahresmandat mit festgelegter Anzahl Einsätze, um die Kosten planbar zu halten.

Wichtigste Punkte:
Die EKAS-Betriebsgruppe bestimmt, ob und welche ASA-Spezialisten beigezogen werden müssen.
Für KMU ist der externe Beizug von ASA-Spezialisten meist wirtschaftlicher als eine interne Lösung.
Branchenlösungen nach EKAS 6508 bieten eine anerkannte und kosteneffiziente Alternative.

Schritt 5: Aufgaben und Prozesse definieren

Nachdem die Rollen besetzt sind, definieren Sie die konkreten Aufgaben und Prozesse. Jede Rolle braucht eine klare Aufgabenliste mit Frequenz und Verantwortlichkeit. Vermeiden Sie Überschneidungen und stellen Sie sicher, dass keine Aufgabe ohne Zuständigkeit bleibt.

ProzessFrequenzVerantwortlichErgebnis
GefährdungsermittlungJährlich und bei ÄnderungenSiBe mit ASA-SpezialistDokumentierte Gefährdungsbeurteilung
SicherheitsbegehungQuartalsweiseSiBeBegehungsprotokoll mit Massnahmen
MitarbeiterschulungJährlich und bei NeueintrittSiBe und LinienvorgesetzteUnterschriebene Schulungsnachweise
UnfallanalyseNach jedem Unfall/BeinaheunfallSiBeUnfallbericht mit Korrekturmassnahmen
Management-ReviewJährlichSicherheitsverantwortlicher GLJahresbericht Arbeitssicherheit
NotfallübungJährlichSiBeÜbungsprotokoll mit Verbesserungen

Kernprozesse der Sicherheitsorganisation

Wichtigste Punkte:
Jeder Kernprozess braucht eine definierte Frequenz, einen Verantwortlichen und ein dokumentiertes Ergebnis.
Die Gefährdungsermittlung muss jährlich und bei wesentlichen Änderungen durchgeführt werden.
Das Management-Review durch die GL stellt sicher, dass die Sicherheitsorganisation strategisch gesteuert wird.

Schritt 6: Dokumentieren und kommunizieren

Eine Sicherheitsorganisation, die nur in den Köpfen der Beteiligten existiert, ist wertlos. Dokumentieren Sie alle Rollen, Prozesse und Ergebnisse schriftlich. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber Behörden, SUVA und Versicherungen und als Arbeitsinstrument für alle Beteiligten.

  • Organigramm: Erstellen Sie ein Organigramm der Sicherheitsorganisation mit allen Rollen, Namen, Stellvertretungen und Berichtslinien. Hängen Sie es gut sichtbar aus.
  • Beauftragungsschreiben: Jede Rolle wird mit einem unterschriebenen Dokument formalisiert, das Aufgaben, Kompetenzen und Zeitkontingent festhält.
  • Prozessbeschreibungen: Halten Sie für jeden Kernprozess fest, wer was wann wie macht. Einfache Checklisten reichen für KMU oft aus.
  • Kommunikation an alle Mitarbeitenden: Informieren Sie alle Mitarbeitenden über die Sicherheitsorganisation, die Ansprechpersonen und die wichtigsten Abläufe. Nutzen Sie Teamsitzungen, Aushänge und das Intranet.

Bewahren Sie alle Dokumente zentral und zugänglich auf. Digitale Lösungen erleichtern die Pflege und den Zugriff erheblich. Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation bei Personalwechseln aktualisiert wird.

Wichtigste Punkte:
Alle Rollen und Prozesse der Sicherheitsorganisation müssen schriftlich dokumentiert sein.
Das Organigramm mit Namen und Stellvertretungen muss für alle Mitarbeitenden zugänglich sein.
Die Dokumentation ist der wichtigste Nachweis bei Kontrollen und nach Unfällen.

Schritt 7: Sicherheitsorganisation regelmässig überprüfen

Eine Sicherheitsorganisation ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Mindestens einmal jährlich muss die Geschäftsleitung die gesamte Organisation überprüfen und bei Bedarf anpassen. Zusätzlich ist eine Überprüfung bei wesentlichen Änderungen erforderlich, etwa bei Personalwechseln in Schlüsselrollen, neuen Maschinen, Umbauten oder veränderten Arbeitsabläufen.

  • Jährliches Management-Review: Die GL prüft Unfallstatistiken, Massnahmenumsetzung, Schulungsstand und offene Pendenzen. Das Ergebnis wird im Jahresbericht Arbeitssicherheit festgehalten.
  • Anlassbezogene Überprüfung: Bei schweren Unfällen, Beinaheunfällen, Personalwechseln in der Sicherheitsorganisation oder wesentlichen betrieblichen Änderungen wird die Organisation sofort überprüft.
  • Kennzahlen nutzen: Verfolgen Sie Unfallhäufigkeit, Ausfalltage, Schulungsquote und Massnahmenumsetzungsgrad als Steuerungsgrössen für die Sicherheitsorganisation.
Wichtigste Punkte:
Die Sicherheitsorganisation muss mindestens jährlich durch die GL überprüft werden.
Wesentliche betriebliche Änderungen erfordern eine sofortige Überprüfung.
Kennzahlen wie Unfallhäufigkeit und Schulungsquote dienen als Steuerungsgrössen.
#AufgabeVerantwortlich
1Gesetzliche Anforderungen und EKAS-Betriebsgruppe klärenGeschäftsleitung
2Sicherheitsverantwortlichen auf GL-Ebene bestimmenGeschäftsleitung
3Sicherheitsbeauftragten benennen und schulenGeschäftsleitung / HR
4ASA-Spezialisten intern oder extern einbindenSicherheitsverantwortlicher GL
5Aufgaben und Prozesse definierenSicherheitsverantwortlicher GL / SiBe
6Dokumentieren und an alle Mitarbeitenden kommunizierenSiBe / HR
7Sicherheitsorganisation regelmässig überprüfen und anpassenGeschäftsleitung / SiBe

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06.Häufige Fehler

Fehler 1: Keine schriftliche Beauftragung des SiBe

Ohne schriftliches Beauftragungsschreiben fehlt der Nachweis, dass die Rolle formell besetzt ist. Bei einer SUVA-Kontrolle oder nach einem Unfall kann der Betrieb nicht belegen, dass er seine organisatorischen Pflichten nach VUV Art. 3 erfüllt hat. Erstellen Sie für jede Rolle ein unterschriebenes Dokument mit Aufgaben, Kompetenzen und Zeitkontingent.

Fehler 2: Rolle ohne Zeitressourcen und Budget

Der SiBe erhält die Funktion zusätzlich zu seinem vollen Arbeitspensum, ohne dass Zeit freigestellt wird. Die Sicherheitsaufgaben werden systematisch vernachlässigt, Begehungen finden nicht statt und Schulungen werden verschoben. Definieren Sie ein verbindliches monatliches Zeitkontingent und verankern Sie es im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.

Fehler 3: Fehlende Kommunikation an die Belegschaft

Die Sicherheitsorganisation existiert auf dem Papier, aber die Mitarbeitenden wissen nicht, wer zuständig ist und an wen sie sich wenden können. Sicherheitsmeldungen gehen ins Leere, Beinaheunfälle werden nicht gemeldet. Kommunizieren Sie die Sicherheitsorganisation aktiv über Aushänge, Teamsitzungen und bei jedem Neueintritt.

Fehler 4: Keine regelmässige Überprüfung der Organisation

Die Sicherheitsorganisation wird einmal aufgebaut und dann nicht mehr angepasst. Nach Personalwechseln sind Rollen unbesetzt, nach Umbauten stimmen die Gefährdungsbeurteilungen nicht mehr. Führen Sie mindestens jährlich ein Management-Review durch und passen Sie die Organisation bei wesentlichen Änderungen sofort an.

Fehler 5: Gesamtverantwortung wird an den SiBe delegiert

Die Geschäftsleitung überträgt die Verantwortung vollständig an den SiBe und zieht sich aus der Arbeitssicherheit zurück. Die Gesamtverantwortung nach ArG Art. 6 bleibt jedoch immer bei der GL. Im Schadenfall haftet die GL persönlich, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hat.

Fehler 6: EKAS-Betriebsgruppe nicht korrekt bestimmt

Der Betrieb stuft sich selbst in eine tiefere EKAS-Gruppe ein als tatsächlich zutreffend und verzichtet auf die vorgeschriebenen ASA-Spezialisten. Bei einer Kontrolle drohen Nachforderungen und Bussen. Lassen Sie die Einstufung anhand des NOGA-Codes und der SUVA-Klassifikation prüfen.

Fehler 7: Stellvertretung nicht geregelt

Fällt der SiBe wegen Ferien, Krankheit oder Kündigung aus, gibt es keine Stellvertretung. Sicherheitsaufgaben bleiben liegen, Fristen werden verpasst. Bestimmen Sie für jede Schlüsselrolle eine Stellvertretung und schulen Sie diese entsprechend.

07.Häufige Fragen

Wie viele Personen braucht die Sicherheitsorganisation in einem KMU?

Mindestens zwei: ein GL-Mitglied als Sicherheitsverantwortlicher und ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe). Bei Betrieben der EKAS-Gruppe 1 oder 2 kommt ein ASA-Spezialist hinzu, der in KMU meist extern beigezogen wird. In Betrieben ab 50 Mitarbeitenden empfiehlt sich zusätzlich eine Stellvertretung für den SiBe.

Kann ich die Sicherheitsorganisation alleine aufbauen?

Grundsätzlich ja, wenn Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. Die SUVA bietet kostenlose Hilfsmittel und Checklisten an. Für Betriebe der EKAS-Gruppe 1 und 2 ist jedoch der Beizug eines anerkannten ASA-Spezialisten gesetzlich vorgeschrieben. Eine Branchenlösung kann den Aufbau erheblich vereinfachen und liefert fertige Vorlagen.

Was kostet der Aufbau einer Sicherheitsorganisation im KMU?

Die internen Kosten bestehen hauptsächlich aus Arbeitszeit: Rechnen Sie mit 40 bis 80 Stunden für den Erstaufbau. Die SiBe-Grundausbildung kostet CHF 800 bis CHF 1 200. Externe ASA-Spezialisten berechnen CHF 150 bis CHF 250 pro Stunde. Für ein KMU mit 30 Mitarbeitenden in EKAS-Gruppe 2 liegen die jährlichen Gesamtkosten bei rund CHF 5 000 bis CHF 10 000.

Muss die Sicherheitsorganisation schriftlich dokumentiert sein?

Ja. VUV Art. 3 bis 10 verlangen eine nachweisbare Organisation der Arbeitssicherheit. Ohne schriftliche Dokumentation kann der Betrieb bei einer SUVA-Kontrolle oder nach einem Unfall nicht belegen, dass er seine Pflichten erfüllt hat. Dokumentieren Sie mindestens das Organigramm, die Beauftragungsschreiben und die Kernprozesse.

Wie oft muss die Sicherheitsorganisation überprüft werden?

Mindestens einmal jährlich im Rahmen eines Management-Reviews durch die Geschäftsleitung. Zusätzlich ist eine sofortige Überprüfung bei wesentlichen Änderungen erforderlich, etwa bei Personalwechseln in Schlüsselrollen, neuen Maschinen oder Umbauten. Die EKAS-Richtlinie 6508 empfiehlt einen dokumentierten Überprüfungszyklus.

Was passiert, wenn mein KMU keine Sicherheitsorganisation hat?

Bei einer SUVA-Kontrolle drohen Auflagen und Fristen zur Nachbesserung. Bei einem Arbeitsunfall ohne nachweisbare Sicherheitsorganisation haftet die Geschäftsleitung persönlich nach OR Art. 328. Die SUVA kann bei grober Fahrlässigkeit bis CHF 64 800 regressieren. Zudem steigen die Prämien über das Bonus-Malus-System um bis zu 50 Prozent.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Jeder Arbeitgeber in der Schweiz ist nach ArG Art. 6 und VUV Art. 3–10 verpflichtet, eine formale Sicherheitsorganisation mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten aufzubauen.
2.Die Sicherheitsorganisation umfasst mindestens einen Sicherheitsverantwortlichen auf GL-Ebene und einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) mit schriftlicher Beauftragung.
3.Betriebe der EKAS-Gruppe 1 und 2 müssen zusätzlich ASA-Spezialisten beiziehen, wobei für KMU der externe Beizug oder eine Branchenlösung meist am wirtschaftlichsten ist.
4.Der SiBe benötigt je nach Betriebsgrösse 2 bis 16 Stunden pro Monat, die von der Geschäftsleitung formell freigegeben werden müssen.
5.Externe Sicherheitsfachkräfte kosten CHF 150 bis CHF 250 pro Stunde, die jährlichen Gesamtkosten für ein KMU mit 30 Mitarbeitenden liegen bei CHF 5 000 bis CHF 10 000.
6.Alle Rollen, Prozesse und Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert und an alle Mitarbeitenden kommuniziert werden.
7.Die häufigsten Fehler sind fehlende schriftliche Beauftragung, Rollen ohne Zeitressourcen und mangelnde Kommunikation an die Belegschaft.
8.Die Sicherheitsorganisation muss mindestens jährlich durch die Geschäftsleitung überprüft und bei wesentlichen Änderungen sofort angepasst werden.

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