PSA auswählen und korrekt bereitstellen: Gefährdung, CE-Prüfung und Kontrolle

Leitfaden9 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Arbeitgeber müssen PSA nach den spezifischen Gefährdungen auswählen, kostenlos bereitstellen und kontrollieren, dass Mitarbeitende sie korrekt tragen. PSA ist immer die letzte Stufe im STOP-Prinzip: Erst wenn Substitution, technische und organisatorische Massnahmen die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren, kommt persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Fehler bei der Auswahl oder fehlende Kontrolle führen nicht nur zu vermeidbaren Unfällen, sondern auch zu SUVA-Regress bei grober Fahrlässigkeit von bis zu CHF 64'800 und empfindlichen Prämienzuschlägen im Bonus-Malus-System.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Arbeitgeber sind gemäss VUV Art. 5 verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitzustellen, wenn technische und organisatorische Massnahmen die Gefährdung nicht ausreichend beseitigen.
2.Jede PSA muss eine gültige CE-Kennzeichnung tragen und der entsprechenden PSA-Kategorie (I, II oder III) zugeordnet sein.
3.Die SUVA stellt branchenspezifische Hilfsmittel und Checklisten zur Verfügung, die bei der Auswahl der richtigen PSA unterstützen.
4.Mitarbeitende müssen vor dem ersten Einsatz in der korrekten Handhabung und Pflege der PSA geschult werden.
5.Die regelmässige Kontrolle der Nutzung und der rechtzeitige Ersatz defekter oder abgelaufener PSA gehören zu den laufenden Arbeitgeberpflichten.

01.PSA-Auswahl nach Gefährdung

Die Wahl der richtigen PSA beginnt immer bei der konkreten Gefährdung am Arbeitsplatz. VUV Art. 5 verlangt, dass der Arbeitgeber die notwendige PSA zur Verfügung stellt und deren Funktionsfähigkeit sicherstellt. Die PSA muss dabei exakt auf die identifizierte Gefährdung abgestimmt sein. Ein Gehörschutz mit zu geringer Dämmwirkung schützt bei Lärmpegeln ab 85 dB(A) ebenso wenig wie ein Schutzhandschuh, der nicht gegen die tatsächlich verwendeten Chemikalien beständig ist.

GefährdungPSA-TypCE-KategorieBeispiel
Absturz ab 2 m (BauAV)Auffanggurt / SicherheitsgeschirrIIIDacharbeiten, Gerüstbau
Lärm ab 85 dB(A)Gehörschutz (Stöpsel oder Kapsel)IIMaschinenhalle, Baustelle
Chemische EinwirkungSchutzhandschuhe, Schutzbrille, AtemschutzII oder IIIReinigung, Labor, Lackiererei
Mechanische VerletzungSchutzhelm, SicherheitsschuheIIBaustelle, Lager, Werkstatt
SchweissarbeitenSchweisserschutzschild, SchutzkleidungIIMetallbau, Schlosserei

Typische Gefährdungen und zugehörige PSA-Kategorien

Jede PSA muss eine gültige CE-Kennzeichnung tragen. Bei Kategorie III (Schutz gegen tödliche Gefahren oder irreversible Gesundheitsschäden) ist zusätzlich die vierstellige Nummer der Prüfstelle auf dem Produkt angegeben. Achten Sie beim Einkauf darauf, dass die beigelegte Konformitätserklärung und die Gebrauchsanleitung in einer Amtssprache vorliegen.

Die SUVA bietet branchenspezifische Hilfsmittel an: Die Publikation 44091 enthält eine umfassende Übersicht zur PSA-Auswahl, und auf suva.ch finden sich Checklisten für einzelne Gefährdungsarten. Diese Hilfsmittel erleichtern die systematische Zuordnung von Gefährdung zu PSA-Typ erheblich.

Wichtigste Punkte:
PSA muss exakt auf die identifizierte Gefährdung abgestimmt sein.
Jede PSA braucht eine gültige CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung.
SUVA-Checklisten und Publikationen unterstützen bei der systematischen Auswahl.
Bei Kategorie-III-PSA ist die Nummer der Prüfstelle auf dem Produkt Pflicht.

02.PSA-Management aufbauen: Schritt für Schritt

Ein funktionierendes PSA-Management umfasst sechs aufeinander aufbauende Schritte. Von der Gefährdungsermittlung bis zur laufenden Wartung bildet jeder Schritt die Grundlage für den nächsten. Dokumentieren Sie jeden Schritt schriftlich, damit Sie bei einer SUVA-Kontrolle oder einem Unfall den Nachweis erbringen können.

Schritt 1: Gefährdungen systematisch inventarisieren

Erfassen Sie sämtliche Arbeitsplätze und Tätigkeiten, bei denen Restgefährdungen bestehen, die nicht durch technische oder organisatorische Massnahmen eliminiert werden können. Gehen Sie dabei arbeitsplatzweise vor und berücksichtigen Sie auch seltene Tätigkeiten wie Wartungsarbeiten oder Reinigungsaufgaben. VUV Art. 3 verpflichtet den Arbeitgeber, alle Gefährdungen zu ermitteln und zu dokumentieren.

  • Mechanische Gefährdungen: Stoss, Schnitt, Quetschung, Absturz, herabfallende Gegenstände
  • Physikalische Gefährdungen: Lärm ab 85 dB(A), Vibrationen, UV-Strahlung, Hitze, Kälte
  • Chemische Gefährdungen: Hautkontakt mit Gefahrstoffen, Einatmen von Dämpfen oder Stäuben
  • Biologische Gefährdungen: Kontakt mit Krankheitserregern, kontaminierten Materialien

Halten Sie pro Arbeitsplatz fest, welche Gefährdungsart vorliegt, wie häufig die Exposition auftritt und welche Körperteile betroffen sind. Dieses Inventar bildet die Grundlage für die gezielte PSA-Auswahl im nächsten Schritt.

Wichtigste Punkte:
Alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten systematisch auf Restgefährdungen prüfen.
Auch seltene Tätigkeiten wie Wartung oder Reinigung einbeziehen.
Pro Arbeitsplatz Gefährdungsart, Expositionshäufigkeit und betroffene Körperteile dokumentieren.

Schritt 2: Passende PSA nach Gefährdung und Norm auswählen

Ordnen Sie jeder dokumentierten Gefährdung die passende PSA zu. Orientieren Sie sich dabei an den einschlägigen EN-Normen und der CE-Kategorie. Prüfen Sie, ob die PSA die spezifische Gefährdung tatsächlich abdeckt: Ein Schutzhandschuh nach EN 388 (mechanisch) schützt nicht gegen Chemikalien, dafür brauchen Sie EN 374.

PSA-TypRelevante NormSchutzzweck
SchutzhelmEN 397Schutz gegen herabfallende Gegenstände
GehörschutzEN 352Lärmminderung
SchutzbrilleEN 166Schutz gegen mechanische, chemische oder optische Einwirkungen
Schutzhandschuhe (mechanisch)EN 388Schnitt-, Stich- und Abriebschutz
Schutzhandschuhe (chemisch)EN 374Schutz gegen Chemikalien und Mikroorganismen
SicherheitsschuheEN ISO 20345Zehenschutz, Durchtrittsicherheit
AuffanggurtEN 361Absturzsicherung

Wichtige EN-Normen für gängige PSA-Typen

Nutzen Sie die SUVA-Checklisten und Branchenlösungen Ihrer Berufsgruppe als Orientierung. Bei Unsicherheiten können Sie sich an die zuständige SUVA-Agentur oder an einen ASA-Spezialisten wenden. Beschaffen Sie nur PSA mit gültiger CE-Kennzeichnung und vollständiger Gebrauchsanleitung in einer Schweizer Amtssprache.

Wichtigste Punkte:
Jeder Gefährdung die passende PSA mit korrekter EN-Norm zuordnen.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung vor dem Kauf prüfen.
SUVA-Checklisten und Branchenlösungen als Auswahlhilfe nutzen.

Schritt 3: PSA in geeigneter Grösse und Passform bereitstellen

Gemäss VUV Art. 5 muss der Arbeitgeber die PSA kostenlos zur Verfügung stellen. Die PSA muss individuell passen: Ein zu grosser Gehörschutz dichtet nicht ab, ein zu enger Schutzhandschuh schränkt die Beweglichkeit ein und wird deshalb nicht getragen. Stellen Sie sicher, dass für alle Mitarbeitenden die passende Grösse verfügbar ist, auch für Teilzeitkräfte und temporäre Mitarbeitende.

  • Individuelle Anpassung: Lassen Sie Mitarbeitende die PSA vor der definitiven Beschaffung anprobieren. Insbesondere bei Atemschutzmasken ist ein Dichtsitztest (Fit-Test) erforderlich.
  • Lagerung und Zugänglichkeit: Lagern Sie PSA trocken, sauber und geschützt vor UV-Strahlung. Die PSA muss am Einsatzort schnell verfügbar sein.
  • Persönliche Zuweisung: Hygienisch relevante PSA wie Gehörschutzstöpsel, Atemschutzmasken und Schutzhelme persönlich zuweisen und kennzeichnen.
  • Ersatzbestand: Halten Sie einen Ersatzbestand bereit, damit bei Defekt oder Verlust sofort Ersatz verfügbar ist.

Dokumentieren Sie die Ausgabe der PSA mit Datum, Typ, Grösse und Empfänger. Diese Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der SUVA und schützt Sie im Haftungsfall.

Wichtigste Punkte:
PSA ist vom Arbeitgeber kostenlos bereitzustellen (VUV Art. 5).
Individuelle Passform sicherstellen, insbesondere bei Atemschutz mit Dichtsitztest.
Ausgabe mit Datum, Typ, Grösse und Empfänger dokumentieren.

Schritt 4: Mitarbeitende in der korrekten Handhabung schulen

PSA schützt nur, wenn sie korrekt angelegt, getragen und gepflegt wird. Schulen Sie jeden Mitarbeitenden vor dem ersten Einsatz. Die Schulung muss praktisch sein: Zeigen Sie das korrekte An- und Ablegen, erklären Sie die Grenzen des Schutzes und üben Sie die Handhabung. Bei Kategorie-III-PSA wie Auffanggurten oder Atemschutzgeräten ist eine vertiefte, dokumentierte Instruktion zwingend.

  • Korrektes Anlegen und Einstellen der PSA demonstrieren und üben lassen
  • Schutzwirkung und Grenzen der PSA erklären (z.B. Filtertyp bei Atemschutz)
  • Erkennungsmerkmale für Verschleiss und Defekte vermitteln
  • Reinigungs- und Pflegeanweisungen gemäss Herstellerangaben besprechen
  • Verhalten bei Fehlfunktion oder Beschädigung klären

Halten Sie die Schulung schriftlich fest: Datum, Teilnehmende, Inhalte und Name der schulenden Person. Wiederholen Sie die Schulung bei neuen PSA-Typen, nach Unfällen oder Beinaheunfällen und mindestens jährlich als Auffrischung.

Wichtigste Punkte:
Jeder Mitarbeitende muss vor dem ersten Einsatz praktisch geschult werden.
Bei Kategorie-III-PSA ist eine vertiefte, dokumentierte Instruktion zwingend.
Schulungen jährlich auffrischen und nach Unfällen oder Beinaheunfällen wiederholen.
Schulungsnachweise mit Datum, Teilnehmenden und Inhalten dokumentieren.

Schritt 5: Nutzung der PSA im Arbeitsalltag kontrollieren

Die Bereitstellung allein genügt nicht. Der Arbeitgeber muss gemäss VUV Art. 6 die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überwachen. Kontrollieren Sie regelmässig und unangekündigt, ob die PSA tatsächlich getragen wird und ob sie korrekt sitzt. Vorgesetzte tragen hier eine Schlüsselrolle: Wer selbst keine PSA trägt, untergräbt die Tragdisziplin im gesamten Team.

  • Regelmässige Rundgänge: Führen Sie wöchentliche Sicherheitsrundgänge durch und dokumentieren Sie Auffälligkeiten.
  • Vorbildfunktion: Vorgesetzte und Geschäftsleitung tragen PSA konsequent in allen vorgeschriebenen Bereichen.
  • Konsequentes Eingreifen: Sprechen Sie Verstösse sofort an. Bei wiederholter Missachtung sind arbeitsrechtliche Massnahmen gemäss OR 321a zulässig.
  • Feedback einholen: Fragen Sie Mitarbeitende nach Tragekomfort und Praxistauglichkeit. Unbequeme PSA wird häufiger nicht getragen.
Wichtigste Punkte:
VUV Art. 6 verpflichtet den Arbeitgeber zur Überwachung der Einhaltung.
Regelmässige, unangekündigte Kontrollen durchführen und dokumentieren.
Vorgesetzte müssen als Vorbild konsequent PSA tragen.
Feedback der Mitarbeitenden zum Tragekomfort ernst nehmen und PSA bei Bedarf anpassen.

Schritt 6: Wartung, Prüfung und rechtzeitigen Ersatz sicherstellen

PSA unterliegt Verschleiss und Alterung. Schutzhelme verlieren nach vier bis acht Jahren (je nach Hersteller) ihre Schutzwirkung, Filterpatronen haben begrenzte Standzeiten, und Auffanggurte müssen nach jedem Sturzereignis ausgetauscht werden. Richten Sie ein System ein, das Prüffristen und Austauschintervalle automatisch überwacht.

PSA-TypPrüfintervallAustauschkriterium
SchutzhelmVor jedem Einsatz SichtkontrolleSpätestens nach Herstellerangabe (meist 4–8 Jahre) oder nach Schlageinwirkung
AuffanggurtJährlich durch sachkundige PersonNach jedem Sturzereignis oder bei sichtbaren Beschädigungen
AtemschutzfilterVor jedem EinsatzNach Erreichen der Standzeit oder bei Geruchsdurchbruch
SchutzhandschuheVor jedem Einsatz SichtkontrolleBei Rissen, Durchstichen oder Verhärtung
SicherheitsschuheRegelmässige SichtkontrolleBei abgelaufener Sohle, defekter Zehenkappe oder durchlässiger Membran

Typische Prüf- und Austauschintervalle

Defekte oder abgelaufene PSA muss sofort aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Führen Sie ein PSA-Register mit Ausgabedatum, Prüfterminen und Austauschhistorie. Dieses Register ist bei einer SUVA-Kontrolle ein zentraler Nachweis für Ihr funktionierendes Sicherheitsmanagement.

Wichtigste Punkte:
Prüffristen und Austauschintervalle gemäss Herstellerangaben einhalten.
Auffanggurte nach jedem Sturzereignis sofort ersetzen.
Ein PSA-Register mit Ausgabedatum, Prüfterminen und Austauschhistorie führen.
Defekte PSA sofort aus dem Verkehr ziehen und ersetzen.
#AufgabeVerantwortlich
1Gefährdungen inventarisierenSiBe / Vorgesetzte
2Passende PSA auswählenSiBe / Einkauf
3PSA in passender Grösse bereitstellenEinkauf / Vorgesetzte
4Mitarbeitende schulenSiBe / Vorgesetzte
5Nutzung kontrollierenVorgesetzte / GL
6Wartung und Erneuerung sicherstellenSiBe / Vorgesetzte

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03.Häufige Fehler

Fehler 1: PSA vorhanden, aber nicht getragen

Die häufigste Schwachstelle: PSA liegt im Schrank, wird aber im Arbeitsalltag nicht konsequent genutzt. Ursachen sind mangelnder Tragekomfort, fehlende Kontrolle oder fehlendes Vorbild der Vorgesetzten. Beheben Sie das Problem durch regelmässige Kontrollen, Feedback-Gespräche und konsequentes Vorleben der PSA-Pflicht auf allen Hierarchiestufen.

Fehler 2: Falsche Grösse oder Passform

PSA in Einheitsgrösse schützt nicht zuverlässig. Ein zu grosser Gehörschutz dichtet nicht ab, eine zu weite Schutzbrille rutscht. Lassen Sie Mitarbeitende die PSA vor der Beschaffung anprobieren und stellen Sie verschiedene Grössen bereit.

Fehler 3: Keine oder unzureichende Schulung

Ohne praktische Einweisung wissen Mitarbeitende nicht, wie sie die PSA korrekt anlegen und pflegen. Besonders bei Atemschutz und Auffanggurten kann eine falsche Handhabung lebensgefährlich sein. Führen Sie vor dem ersten Einsatz eine dokumentierte, praktische Schulung durch.

Fehler 4: Abgelaufene oder beschädigte PSA nicht ersetzt

Schutzhelme mit Rissen, Auffanggurte nach Sturzereignissen oder Atemschutzfilter mit überschrittener Standzeit bieten keinen zuverlässigen Schutz mehr. Richten Sie ein Prüf- und Austauschsystem mit festen Terminen ein und ziehen Sie defekte PSA sofort aus dem Verkehr.

Fehler 5: Fehlende Dokumentation der PSA-Ausgabe

Ohne schriftlichen Nachweis der Ausgabe und Schulung kann der Arbeitgeber bei einem Unfall nicht belegen, dass er seiner Pflicht nachgekommen ist. Dies erhöht das Haftungsrisiko und kann bei einer SUVA-Kontrolle zu Beanstandungen führen. Dokumentieren Sie jede Ausgabe mit Datum, Typ und Empfänger.

04.Häufige Fragen

Wer bezahlt die PSA am Arbeitsplatz?

Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten für die PSA gemäss VUV Art. 5. Das gilt auch für Ersatzbeschaffungen bei Verschleiss oder Defekt. Eine Kostenbeteiligung der Mitarbeitenden ist nicht zulässig, auch nicht anteilig.

Darf ich als Arbeitgeber Mitarbeitende sanktionieren, die keine PSA tragen?

Ja. Mitarbeitende sind gemäss VUV Art. 11 verpflichtet, die PSA bestimmungsgemäss zu verwenden. Bei wiederholter Weigerung trotz Schulung und Ermahnung sind arbeitsrechtliche Massnahmen bis hin zur Kündigung zulässig. Dokumentieren Sie jeden Verstoss und jede Ermahnung schriftlich.

Wie oft muss ich PSA-Schulungen wiederholen?

Eine gesetzlich fixierte Frist gibt es nicht, aber die Praxis zeigt: Mindestens einmal jährlich sollte eine Auffrischung stattfinden. Zusätzlich ist eine Schulung nötig bei neuen PSA-Typen, nach Unfällen oder Beinaheunfällen und bei neuen Mitarbeitenden vor dem ersten Einsatz.

Muss ich die PSA-Ausgabe dokumentieren?

Eine explizite gesetzliche Dokumentationspflicht für die Ausgabe besteht nicht, aber die Nachweispflicht des Arbeitgebers gemäss VUV Art. 5 und OR 328 macht eine schriftliche Dokumentation faktisch unerlässlich. Im Schadenfall oder bei einer SUVA-Kontrolle müssen Sie belegen können, dass Sie PSA bereitgestellt und Mitarbeitende instruiert haben.

Welche PSA brauche ich auf einer Baustelle in der Schweiz?

Auf Baustellen sind in der Regel Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Gehörschutz die Mindestausrüstung. Ab 2 Metern Absturzhöhe ist gemäss BauAV zusätzlich eine Absturzsicherung (Geländer, Fangnetz oder Auffanggurt) zwingend. Die genaue Ausstattung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Dürfen Mitarbeitende eigene PSA mitbringen und verwenden?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung verantwortlich. Eigene PSA darf nur verwendet werden, wenn sie nachweislich den gleichen Schutzstandard erfüllt, eine gültige CE-Kennzeichnung trägt und der Arbeitgeber die Verwendung ausdrücklich genehmigt hat. Die Verantwortung für die Eignung bleibt beim Arbeitgeber.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.PSA ist die letzte Schutzstufe im STOP-Prinzip und kommt erst zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Massnahmen die Gefährdung nicht ausreichend beseitigen.
2.Der Arbeitgeber ist gemäss VUV Art. 5 verpflichtet, geeignete PSA kostenlos bereitzustellen und deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
3.Die PSA-Auswahl muss auf der konkreten Gefährdungsbeurteilung basieren und die passende EN-Norm sowie CE-Kategorie berücksichtigen.
4.Individuelle Passform ist entscheidend: PSA in falscher Grösse wird nicht getragen oder schützt unzureichend.
5.Vor dem ersten Einsatz ist eine praktische Schulung in korrekter Handhabung und Pflege zwingend, bei Kategorie-III-PSA mit vertiefter Instruktion.
6.Die Nutzung muss regelmässig kontrolliert werden, wobei Vorgesetzte eine zentrale Vorbildfunktion einnehmen.
7.Ein PSA-Register mit Ausgabedaten, Prüfterminen und Austauschhistorie sichert die Nachweispflicht gegenüber der SUVA.
8.Defekte oder abgelaufene PSA muss sofort aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden.

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