Externe Sicherheitsfachkraft: Aufgaben, Kosten und Verantwortung

Übersicht & Leitfaden11 min LesezeitAktualisiert 18. Juni 2026

Externe Sicherheitsfachkräfte übernehmen für KMU die ASA-Spezialisten-Rolle und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nach EKAS 6508 ohne interne Kapazitäten. Besonders Betriebe der EKAS-Betriebsgruppen 1 und 2 sind verpflichtet, Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert SUVA-Auflagen, Prämienerhöhungen im Bonus-Malus-System von bis zu 50 Prozent Zuschlag und im Schadenfall persönliche Haftungsfolgen nach OR Art. 328.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
1.Externe Sicherheitsfachkräfte erfüllen für KMU die ASA-Spezialistenpflicht nach EKAS-Richtlinie 6508, ohne dass der Betrieb eigenes Fachpersonal aufbauen muss.
2.Die Kosten liegen typischerweise zwischen CHF 150 und CHF 250 pro Stunde oder bei CHF 2000 bis CHF 8000 pro Jahr als Pauschale für Kleinbetriebe.
3.Der Arbeitgeber bleibt gemäss UVG Art. 82 und OR Art. 328 vollumfänglich für die Arbeitssicherheit verantwortlich, auch wenn er eine externe Fachkraft beizieht.
4.Qualifizierte Anbieter verfügen über eine EKAS-anerkannte Ausbildung als Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsfachperson und nachweisbare Branchenerfahrung.
5.Die Beauftragung erfolgt in fünf Schritten: Bedarf klären, Anbieter evaluieren, Vertrag gestalten, in Prozesse integrieren und Leistung regelmässig überprüfen.

01.Was macht eine externe Sicherheitsfachkraft?

Eine externe Sicherheitsfachkraft übernimmt die Funktion des ASA-Spezialisten gemäss EKAS-Richtlinie 6508 als externer Dienstleister. Sie wird vom Betrieb mandatiert, arbeitet aber nicht als Angestellte. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fachlich zu beraten, Gefährdungen systematisch zu ermitteln und Massnahmen vorzuschlagen. Die Fachkraft kann dabei als Sicherheitsingenieur (Stufe I) oder als Sicherheitsfachperson (Stufe II) tätig sein, je nach Risikoprofil des Betriebs.

  • Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz, Erstellung von Massnahmenplänen und Nachverfolgung der Umsetzung.
  • Beratung und Schulung: Beratung der Geschäftsleitung zu gesetzlichen Pflichten, Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
  • Dokumentation und Audits: Erstellung und Pflege der Sicherheitsdokumentation, Durchführung interner Audits und Vorbereitung auf behördliche Kontrollen.
  • Unfallanalyse: Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Ableitung von Korrekturmassnahmen und Berichterstattung an die Geschäftsleitung.
  • Behördenkontakt: Vertretung des Betriebs gegenüber SUVA, kantonalen Arbeitsinspektoraten und EKAS bei Kontrollen und Anfragen.

Die Zusammenarbeit wird typischerweise über zwei Vertragsmodelle geregelt. Beim Stundenmodell rechnet die Fachkraft geleistete Stunden ab, was sich für Betriebe mit unregelmässigem Bedarf eignet. Beim Pauschalmodell wird ein fester Jahresbetrag vereinbart, der regelmässige Begehungen, Beratung und Dokumentation umfasst. Für einen Kleinbetrieb mit 10 bis 20 Mitarbeitenden in der EKAS-Betriebsgruppe 2 liegt eine typische Jahrespauschale zwischen CHF 2000 und CHF 5000.

Wichtigste Punkte:
Die externe Sicherheitsfachkraft übernimmt die ASA-Spezialistenfunktion nach EKAS 6508 als Dienstleister.
Der Leistungsumfang reicht von Gefährdungsbeurteilungen über Schulungen bis zur Unfallanalyse.
Stunden- und Pauschalmodelle ermöglichen eine flexible Anpassung an den Betriebsbedarf.

02.Wann ist eine externe Lösung sinnvoll?

Nicht jeder Betrieb benötigt eine interne Sicherheitsfachkraft. Für viele KMU ist die externe Lösung wirtschaftlicher und fachlich gleichwertig. Entscheidend sind die EKAS-Betriebsgruppe, die Betriebsgrösse und die vorhandenen internen Kompetenzen. Betriebe der Gruppe 1 mit erhöhtem Risiko benötigen zwingend ASA-Spezialisten, können diese aber extern mandatieren. Betriebe der Gruppe 2 mit eingeschränkter ASA-Pflicht profitieren besonders von externen Lösungen, da der Aufwand für eine Vollzeitstelle nicht gerechtfertigt ist.

KriteriumInterne FachkraftExterne Fachkraft
KostenLohnkosten ab CHF 80 000/Jahr (Teilpensum)CHF 2000–8000/Jahr (KMU-Pauschale)
VerfügbarkeitJederzeit vor OrtNach Vereinbarung, typisch 2–6 Besuche/Jahr
BranchenwissenTiefes betriebsspezifisches WissenBreites Branchenwissen aus verschiedenen Mandaten
UnabhängigkeitBetriebsblindheit möglichNeutraler Blick von aussen
AufbauzeitMonate für Rekrutierung und AusbildungSofort einsatzbereit
EignungBetriebe ab ca. 50 MitarbeitendeKMU mit 5–50 Mitarbeitenden

Vergleich interne und externe Sicherheitsfachkraft

  • KMU ohne interne Kapazitäten: Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden verfügen selten über Personal mit EKAS-anerkannter Ausbildung. Die externe Lösung schliesst diese Lücke ohne Rekrutierungsaufwand.
  • Saisonale Betriebe: Unternehmen mit stark schwankender Belegschaft, etwa im Bau oder in der Gastronomie, profitieren vom Stundenmodell und zahlen nur für tatsächlich benötigte Leistungen.
  • Betriebe mit spezifischen Risiken: Arbeitsplätze mit Gefahrstoffen, Lärm ab 85 dB(A) oder Absturzgefahr erfordern Spezialwissen, das intern oft nicht vorhanden ist.
Wichtigste Punkte:
Für KMU mit 5 bis 50 Mitarbeitenden ist die externe Lösung in der Regel wirtschaftlicher als eine interne Stelle.
Saisonale Betriebe und Unternehmen mit spezifischen Risiken profitieren besonders von externer Expertise.
Die EKAS-Betriebsgruppe bestimmt den Umfang der ASA-Pflicht und damit den Bedarf an Spezialistenleistungen.
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03.Wie wähle ich den richtigen Anbieter?

Die Qualität der externen Sicherheitsfachkraft entscheidet über den Nutzen des Mandats. Die EKAS-Richtlinie 6508 definiert klare Anforderungen an die Qualifikation von ASA-Spezialisten. Nur Personen mit anerkannter Ausbildung dürfen die Funktion übernehmen. Sicherheitsingenieure (Stufe I) benötigen ein Hochschulstudium plus eine EKAS-anerkannte Weiterbildung, Sicherheitsfachpersonen (Stufe II) eine Berufslehre plus eine spezifische Fachausbildung von mindestens 200 Stunden.

  • EKAS-anerkannte Ausbildung: Verlangen Sie den Nachweis der Ausbildung als Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsfachperson gemäss EKAS 6508. Ohne diese Qualifikation ist die ASA-Pflicht nicht erfüllt.
  • Branchenerfahrung: Ein Anbieter mit Erfahrung in Ihrer Branche kennt die spezifischen Risiken und die relevanten SUVA-Checklisten. Fragen Sie nach Referenzmandaten in vergleichbaren Betrieben.
  • Leistungstransparenz: Der Anbieter sollte ein klares Leistungsverzeichnis vorlegen, das Begehungen, Beratungsstunden, Dokumentation und Schulungen separat ausweist.
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeit: Klären Sie, wie schnell die Fachkraft bei einem Unfall oder einer behördlichen Kontrolle verfügbar ist. Eine maximale Reaktionszeit von 48 Stunden ist branchenüblich.
LeistungKostenrahmenBemerkung
Stundensatz SicherheitsfachpersonCHF 150–200/StundeStufe II, für Betriebe mit moderatem Risiko
Stundensatz SicherheitsingenieurCHF 200–250/StundeStufe I, für Betriebe mit erhöhtem Risiko
Jahrespauschale Kleinbetrieb (5–20 MA)CHF 2000–5000/JahrInkl. 2–4 Begehungen und Grunddokumentation
Jahrespauschale mittlerer Betrieb (20–50 MA)CHF 5000–8000/JahrInkl. 4–6 Begehungen, Schulungen und Audits
Einzelne GefährdungsbeurteilungCHF 800–2500Je nach Komplexität und Betriebsgrösse

Typische Kosten externer Sicherheitsfachkräfte (2026)

Wichtigste Punkte:
Nur Personen mit EKAS-anerkannter Ausbildung als Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsfachperson dürfen die ASA-Spezialistenfunktion übernehmen.
Branchenerfahrung und Referenzen sind neben der formalen Qualifikation die wichtigsten Auswahlkriterien.
Die Kosten für KMU liegen typischerweise zwischen CHF 2000 und CHF 8000 pro Jahr als Pauschale.

04.Verantwortung: Wer trägt das Risiko?

Die Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner gesetzlichen Verantwortung. Gemäss UVG Art. 82 ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. OR Art. 328 verpflichtet ihn zusätzlich zum Schutz der Persönlichkeit und Gesundheit der Arbeitnehmenden. Diese Pflichten sind nicht delegierbar.

Die externe Fachkraft berät, analysiert und empfiehlt Massnahmen. Die Entscheidung über deren Umsetzung und die Bereitstellung der nötigen Ressourcen liegt beim Arbeitgeber. Ignoriert ein Geschäftsführer die Empfehlungen der Fachkraft und ereignet sich ein Unfall, haftet er persönlich. Bei grober Fahrlässigkeit kann die SUVA Regress bis CHF 64 800 nehmen, bei Vorsatz unbegrenzt.

  • Arbeitgeber: Trägt die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Muss Ressourcen bereitstellen, Massnahmen umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren.
  • Externe Sicherheitsfachkraft: Haftet für die fachliche Qualität ihrer Beratung. Bei fehlerhafter Beratung kann sie vertraglich und unter Umständen haftpflichtrechtlich belangt werden.
  • Mitarbeitende: Sind gemäss VUV Art. 11 verpflichtet, Weisungen des Arbeitgebers zur Arbeitssicherheit zu befolgen und Mängel zu melden.

Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Rollenverteilung: Die externe Fachkraft stellt bei einer Begehung fest, dass an einer Maschine die Schutzvorrichtung fehlt, und empfiehlt schriftlich die sofortige Nachrüstung. Der Arbeitgeber muss diese Empfehlung umsetzen und dokumentieren. Tut er dies nicht und verletzt sich ein Mitarbeitender, liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber, nicht bei der externen Fachkraft.

Wichtigste Punkte:
Der Arbeitgeber bleibt gemäss UVG Art. 82 und OR Art. 328 vollumfänglich verantwortlich, auch bei externer Beauftragung.
Die externe Fachkraft berät und empfiehlt, die Umsetzungspflicht liegt beim Arbeitgeber.
Bei grober Fahrlässigkeit droht SUVA-Regress bis CHF 64 800, bei Vorsatz unbegrenzt.

05.Externe Sicherheitsfachkraft beauftragen: Schritt für Schritt

Die Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft ist ein strukturierter Prozess, der von der Bedarfsanalyse bis zur laufenden Leistungskontrolle reicht. Die folgenden fünf Schritte helfen Ihnen, das Mandat professionell aufzusetzen und den maximalen Nutzen für Ihren Betrieb zu erzielen.

Schritt 1: Bedarf an externer Sicherheitsfachkraft klären

Bevor Sie einen Anbieter suchen, müssen Sie den konkreten Bedarf Ihres Betriebs ermitteln. Prüfen Sie zunächst, welcher EKAS-Betriebsgruppe Ihr Unternehmen zugeordnet ist. Betriebe der Gruppe 1 mit erhöhtem Risiko benötigen zwingend einen Sicherheitsingenieur (Stufe I), Betriebe der Gruppe 2 können mit einer Sicherheitsfachperson (Stufe II) arbeiten. Betriebe der Gruppe 3 ohne besonderes Risiko haben keine ASA-Pflicht, profitieren aber dennoch von punktueller Beratung.

  • EKAS-Betriebsgruppe anhand des SUVA-Prämientarifs oder der NOGA-Branchenklassifikation bestimmen.
  • Vorhandene interne Kompetenzen in Arbeitssicherheit inventarisieren.
  • Bestehende Dokumentation wie Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte und Unfallstatistiken zusammentragen.
  • Budget für externe Sicherheitsberatung im Jahresplan berücksichtigen.
Wichtigste Punkte:
Die EKAS-Betriebsgruppe bestimmt, ob ein Sicherheitsingenieur oder eine Sicherheitsfachperson benötigt wird.
Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Dokumentation und Kompetenzen ist die Grundlage für die Bedarfsermittlung.

Schritt 2: Anbieter evaluieren und vergleichen

Holen Sie Angebote von mindestens zwei bis drei Anbietern ein. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Qualifikation und die Branchenerfahrung. Die SUVA führt ein Verzeichnis anerkannter ASA-Spezialisten, das als Ausgangspunkt dient. Branchenverbände und regionale Gewerbevereine können ebenfalls Empfehlungen aussprechen.

KriteriumGewichtungPrüfmethode
EKAS-anerkannte AusbildungMuss-KriteriumAusbildungsnachweis verlangen
BranchenerfahrungHochReferenzmandaten in gleicher Branche erfragen
LeistungsumfangHochDetailliertes Leistungsverzeichnis vergleichen
KostenMittelStundensatz und Pauschale gegenüberstellen
ErreichbarkeitMittelMaximale Reaktionszeit vertraglich festlegen
BerufshaftpflichtMuss-KriteriumVersicherungsnachweis verlangen

Bewertungskriterien für Anbieter

Wichtigste Punkte:
Mindestens zwei bis drei Angebote einholen und anhand definierter Kriterien vergleichen.
EKAS-anerkannte Ausbildung und Berufshaftpflichtversicherung sind Muss-Kriterien.

Schritt 3: Vertrag mit klarem Leistungsumfang gestalten

Ein präziser Vertrag schützt beide Seiten und schafft Klarheit über Erwartungen und Pflichten. Definieren Sie den Leistungsumfang, die Anzahl der Begehungen pro Jahr, die Reaktionszeiten und die Vergütung. Halten Sie fest, dass die externe Fachkraft über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt und zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.

  • Leistungskatalog: Alle vereinbarten Leistungen einzeln auflisten: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen, Dokumentation, Unfallanalysen und Behördenkontakte.
  • Vergütungsmodell: Stundensatz oder Pauschale festlegen, inklusive Regelung für Zusatzleistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs.
  • Berichtspflicht: Regelmässige schriftliche Berichte an die Geschäftsleitung vereinbaren, mindestens halbjährlich.
  • Vertragsdauer und Kündigung: Laufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung und einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist branchenüblich.
Wichtigste Punkte:
Der Vertrag muss Leistungsumfang, Vergütung, Berichtspflicht und Reaktionszeiten klar regeln.
Eine Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters ist vertraglich sicherzustellen.

Schritt 4: Externe Fachkraft in interne Prozesse integrieren

Die beste Fachkraft nützt wenig, wenn sie keinen Zugang zu relevanten Informationen und Ansprechpersonen hat. Benennen Sie eine interne Kontaktperson, die als Schnittstelle zwischen der externen Fachkraft und dem Betrieb fungiert. Stellen Sie sicher, dass die Fachkraft Zugang zu allen sicherheitsrelevanten Dokumenten, Unfallmeldungen und Betriebsbereichen erhält.

  • Interne Kontaktperson mit Entscheidungskompetenz benennen, idealerweise ein Mitglied der Geschäftsleitung.
  • Zugang zu allen Arbeitsbereichen, Maschinen und Gefahrstoffverzeichnissen sicherstellen.
  • Externe Fachkraft den Mitarbeitenden vorstellen und deren Rolle erklären.
  • Regelmässige Termine für Begehungen und Besprechungen im Jahreskalender fixieren.
Wichtigste Punkte:
Eine interne Kontaktperson mit Entscheidungskompetenz ist für die erfolgreiche Zusammenarbeit entscheidend.
Die externe Fachkraft benötigt uneingeschränkten Zugang zu allen sicherheitsrelevanten Bereichen und Dokumenten.

Schritt 5: Leistung regelmässig überprüfen und Mandat anpassen

Überprüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob die externe Fachkraft die vereinbarten Leistungen erbringt und ob der Leistungsumfang noch zum Betrieb passt. Veränderungen wie neue Maschinen, zusätzliche Mitarbeitende oder geänderte Produktionsprozesse können den Beratungsbedarf erhöhen. Nutzen Sie die jährliche Überprüfung auch, um die Unfallstatistik auszuwerten und den Erfolg der umgesetzten Massnahmen zu messen.

PrüfpunktZiel
Vereinbarte Begehungen durchgeführtAlle vertraglich festgelegten Begehungen fanden statt
Berichte fristgerecht eingereichtSchriftliche Berichte liegen vollständig vor
Massnahmen umgesetztEmpfohlene Massnahmen wurden termingerecht realisiert
Unfallstatistik verbessertAnzahl Arbeitsunfälle und Ausfalltage sind rückläufig
Betriebsveränderungen berücksichtigtNeue Risiken durch Veränderungen wurden erfasst
Kosten-Nutzen-VerhältnisInvestition steht in angemessenem Verhältnis zum Ergebnis

Checkliste für die jährliche Leistungsüberprüfung

Wichtigste Punkte:
Eine jährliche Leistungsüberprüfung stellt sicher, dass das Mandat den aktuellen Betriebsbedarf abdeckt.
Betriebsveränderungen wie neue Maschinen oder Prozesse erfordern eine Anpassung des Leistungsumfangs.
Die Unfallstatistik ist ein objektiver Indikator für die Wirksamkeit der externen Beratung.
#AufgabeVerantwortlich
1Bedarf klären: EKAS-Gruppe, interne Kompetenzen und Budget ermittelnGeschäftsleitung
2Anbieter evaluieren: Qualifikation, Branchenerfahrung und Kosten vergleichenGeschäftsleitung
3Vertrag gestalten: Leistungsumfang, Vergütung und Berichtspflicht definierenGeschäftsleitung / Rechtsberatung
4Integration: Kontaktperson benennen, Zugang und Termine sicherstellenInterne Kontaktperson
5Leistung überprüfen: Jährliche Evaluation und MandatsanpassungGeschäftsleitung / Kontaktperson

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06.Häufige Fehler

Fehler 1: Gesamtverantwortung an die externe Fachkraft delegieren

Manche Arbeitgeber glauben, mit der Beauftragung einer externen Fachkraft sei ihre Pflicht erfüllt. Das ist falsch: Gemäss UVG Art. 82 bleibt die Gesamtverantwortung beim Arbeitgeber. Stellen Sie sicher, dass Sie Empfehlungen der Fachkraft aktiv umsetzen und dies dokumentieren.

Fehler 2: Anbieter ohne EKAS-anerkannte Ausbildung beauftragen

Wer einen Berater ohne die geforderte Qualifikation nach EKAS 6508 einsetzt, erfüllt die ASA-Pflicht nicht. Bei einer Kontrolle durch die SUVA oder das kantonale Arbeitsinspektorat drohen Auflagen und Nachfristen. Verlangen Sie immer den Ausbildungsnachweis vor Vertragsabschluss.

Fehler 3: Keinen schriftlichen Vertrag abschliessen

Ohne klaren Vertrag fehlt die Grundlage für die Leistungskontrolle und die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten. Im Streitfall oder bei einem Unfall ist nicht nachweisbar, welche Leistungen vereinbart waren. Ein schriftlicher Vertrag mit detailliertem Leistungskatalog ist unverzichtbar.

Fehler 4: Empfehlungen der Fachkraft nicht umsetzen

Schriftliche Empfehlungen, die ignoriert werden, verschärfen die Haftungssituation des Arbeitgebers erheblich. Im Schadenfall dienen sie als Beweis, dass der Arbeitgeber von der Gefahr wusste. Setzen Sie Empfehlungen zeitnah um oder dokumentieren Sie nachvollziehbar, warum eine alternative Massnahme gewählt wurde.

Fehler 5: Externe Fachkraft nicht in den Betrieb einbinden

Eine Fachkraft, die keinen Zugang zu Arbeitsbereichen oder Informationen erhält, kann keine fundierte Beratung leisten. Benennen Sie eine interne Kontaktperson und stellen Sie den uneingeschränkten Zugang zu allen sicherheitsrelevanten Bereichen sicher.

Fehler 6: Leistung nie überprüfen

Ohne regelmässige Evaluation bemerken Sie nicht, ob die Beratungsqualität nachlässt oder der Leistungsumfang nicht mehr zum Betrieb passt. Führen Sie mindestens einmal jährlich ein Bilanzgespräch und prüfen Sie die Unfallstatistik als objektiven Wirksamkeitsindikator.

Fehler 7: Mitarbeitende nicht über die externe Fachkraft informieren

Wenn Mitarbeitende nicht wissen, wer die externe Fachkraft ist und welche Rolle sie hat, werden Begehungen als Kontrolle wahrgenommen und Mängel verschwiegen. Stellen Sie die Fachkraft bei Mandatsbeginn vor und erklären Sie deren beratende Funktion.

07.Häufige Fragen

Entbindet eine externe Sicherheitsfachkraft den Arbeitgeber von seiner Verantwortung?

Nein. Gemäss UVG Art. 82 und OR Art. 328 bleibt der Arbeitgeber vollumfänglich für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Die externe Fachkraft berät und empfiehlt Massnahmen, die Umsetzungspflicht und die Gesamtverantwortung verbleiben beim Arbeitgeber. Bei Pflichtverletzungen haftet der Arbeitgeber persönlich.

Was kostet eine externe Sicherheitsfachkraft für ein KMU?

Die Kosten hängen von der Betriebsgrösse und dem Risikoprofil ab. Für Kleinbetriebe mit 5 bis 20 Mitarbeitenden liegt eine typische Jahrespauschale zwischen CHF 2000 und CHF 5000. Mittlere Betriebe mit 20 bis 50 Mitarbeitenden zahlen CHF 5000 bis CHF 8000 pro Jahr. Stundensätze bewegen sich zwischen CHF 150 und CHF 250.

Wie finde ich einen qualifizierten Anbieter?

Prüfen Sie, ob der Anbieter über eine EKAS-anerkannte Ausbildung als Sicherheitsingenieur (Stufe I) oder Sicherheitsfachperson (Stufe II) verfügt. Die SUVA führt ein Verzeichnis anerkannter Spezialisten. Branchenverbände und regionale Gewerbevereine können ebenfalls Empfehlungen geben. Verlangen Sie immer Referenzen aus Ihrer Branche.

Braucht mein Betrieb überhaupt eine Sicherheitsfachkraft?

Das hängt von der EKAS-Betriebsgruppe ab. Betriebe der Gruppe 1 mit erhöhtem Risiko und der Gruppe 2 mit eingeschränkter ASA-Pflicht müssen ASA-Spezialisten beiziehen, intern oder extern. Betriebe der Gruppe 3 ohne besonderes Risiko haben keine ASA-Pflicht, können aber freiwillig Beratung in Anspruch nehmen.

Kann eine externe Fachkraft auch Schulungen für Mitarbeitende durchführen?

Ja, Schulungen und Sicherheitsunterweisungen gehören zum typischen Leistungsumfang externer Sicherheitsfachkräfte. Dazu zählen Erstunterweisungen für neue Mitarbeitende, themenspezifische Schulungen zu Gefahrstoffen oder Absturzsicherung sowie jährliche Auffrischungen. Der Umfang sollte im Vertrag klar geregelt sein.

Wie oft muss die externe Sicherheitsfachkraft den Betrieb besuchen?

Die Besuchsfrequenz richtet sich nach der Betriebsgrösse und dem Risikoprofil. Für KMU der Betriebsgruppe 2 sind zwei bis vier Begehungen pro Jahr üblich, für Betriebe der Gruppe 1 vier bis sechs. Zusätzliche Besuche sind nach Unfällen, bei Betriebsveränderungen oder auf Anforderung der SUVA erforderlich.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1.Externe Sicherheitsfachkräfte übernehmen die ASA-Spezialistenfunktion nach EKAS 6508 als Dienstleister und ermöglichen KMU die Erfüllung gesetzlicher Pflichten ohne interne Fachstelle.
2.Der Leistungsumfang umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Beratung, Schulungen, Dokumentation, Unfallanalysen und Behördenkontakte.
3.Für KMU mit 5 bis 50 Mitarbeitenden ist die externe Lösung in der Regel wirtschaftlicher als eine interne Stelle, mit Jahreskosten zwischen CHF 2000 und CHF 8000.
4.Qualifizierte Anbieter verfügen über eine EKAS-anerkannte Ausbildung als Sicherheitsingenieur (Stufe I) oder Sicherheitsfachperson (Stufe II) und nachweisbare Branchenerfahrung.
5.Der Arbeitgeber bleibt gemäss UVG Art. 82 und OR Art. 328 vollumfänglich verantwortlich; die externe Fachkraft berät, entbindet aber nicht von der Gesamtverantwortung.
6.Ein präziser Vertrag mit Leistungskatalog, Vergütungsmodell, Berichtspflicht und Reaktionszeiten ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
7.Die Integration der externen Fachkraft in den Betrieb erfordert eine interne Kontaktperson, uneingeschränkten Zugang und regelmässige Termine.
8.Eine jährliche Leistungsüberprüfung anhand der Unfallstatistik und der umgesetzten Massnahmen stellt die Wirksamkeit des Mandats sicher.

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